Frage an Claudia Roth von Eberhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
jeder politisch interessierte Mensch in unserem Land kennt Sie aus den Medien als eloquente und engagierte Politikerin. Zwar treffe ich mit meiner Frage vom 22.12.2006 nicht unbedingt das Thema, welches Sie gern präferieren, trotzdem bin ich über Ihre lange Sprachlosigkeit sehr erstaunt. Als Mitglied einer Oppositionspartei müssen Sie nicht die Regierung vor dem Bürger schützen. Moliére hat treffen formuliert: "Wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."
Ich bitte Sie deshalb um eine Antwort zu meiner Frage. Aber bitte keine Standard-Phrase vom BMAS oder wie von CDU- und FDP-Politik-Newcomern, bitte aber vor dem Hintergrund, dass einige DDR-Wende Politiker für die kurze Zeit Ihres Wirken neuerdings rentenmäßig fürstlich belohnt werden, als wären Sie die Helden der friedlichen Revolution gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eberhard Sonntag
Sehr geehrter Herr Sonntag,
im Auftrag von Frau Claudia Roth möchte ich auf Ihre Schreiben vom 29.03.07 und 22.12.06 eingehen. Ihr erstes Schreiben habe ich seinerzeit an die thematisch zuständigen Stellen in der Bundestagsfraktion mit der Bitte um Antwort weiter geleitet. Es gibt bei uns Facharbeitskreise und Gremien, die sich inhaltlich und schwerpunktmäßig auch mit den Fragen beschäftigen, die Sie laut Ihrem Schreiben bewegen. Da nicht jede Frage im Büro von Frau Claudia Roth beantwortet werden kann und wir auf die fraktionsinterne Arbeitsteilung angewiesen sind, sie ja zu respektieren haben, bitte ich Sie um Verständnis für diese Vorgehensweise. Offensichtlich hat die Weiterleitung Ihres ersten Schreibens nicht funktioniert, wie ich bei meiner Recherche in der Fraktion festgestellt habe.
Deshalb würde ich Sie bitten, Ihre Frage gezielt und direkt an unseren Berliner Abgeordneten Wolfgang Wieland zu richten, der in dem besagten Arbeitskreis für die Renten- und Entschädigungsfragen nach der Wiedervereinigung zuständig ist.
Die aktuelle Rechtsprechung im Falle von DDR-Flüchtlingen kenne ich persönlich nicht. Es ist aber bei vielen anderen Flüchtlingen aus anderen Ländern nicht anders, die in der BRD Schutz gefunden haben. Sie haben keine Ansprüche aus den geleisteten Rentenbeiträgen in ihren früheren Heimatländern. Es könnte aber andere Maßstäbe für die DDR-Flüchtlinge gegeben haben.
Gesetzliche Verbesserungen können Politiker ja immer fordern. Wir haben es zum Beispiel in der Frage von monatlichen Pensionen für SED-Opfer gesehen, wie die Forderungen im Konkreten umgesetzt werden. Die CDU hatte 2000 eine monatliche Ehrenpension von 1000,00 DM gefordert und rot-grün unter Druck gesetzt; mit beschlossen hat sie in der großen Koalition nur eine monatliche Ehrenpension von 250,00 EUR. Es ist nicht zu verhehlen, dass angesichts der Lage der öffentlichen Kassen und auch der Sozialversicherungsträger keine Wunder zu erwarten sind. Außerdem wird der Grundsatz von Gleichbehandlung nicht leicht von der Hand zu weisen sein, wenn es um Flüchtlinge und ihre Rentenansprüche in der BRD geht.
Richten Sie bitte Ihre Fragen an unseren Abgeordneten Wolfgang Wieland ( wolfgang.wieland@bundestag.de , der Ihre Frage sicherlich kompetent und innerhalb von akzeptablen Fristen beantworten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Ali Mahdjoubi