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Claudia Roth
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Frage von Eberhard S. •

Frage an Claudia Roth von Eberhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

die BRD hat sich gegenüber Denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach dem Mauerfall bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist beispielhaft und entspricht vollinhaltlich den Werten einer pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justizangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw. im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz Renten oder Anwartschaften mit Orientierung am Fremdrentengesetz zuerkannt.

Wie auch im Hamburger Abendblatt - http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/27/463669.html - zu lesen ist, werden DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis), die bis zum 9.11.89 in die BRD kamen, nachträglich praktisch wegen Ihrer Flucht / Ausreise bestraft. Man hat Ihnen ihre, durch FRG- Eingliederung und nach dem GG zugesicherte Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hatte in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es das (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der Ausgrenzung einer Minderheit, stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein, denn es sind insbesondere die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern betroffen, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zukunft in das Gemeinwesen einbrachten.

Ich frage Sie als sehr bekannte Grünen-Politikerin:
Finden Sie es richtig, das diese Mitbürger, die sich offen gegen Willkür und Gewaltherrschaft stellten und sehr viel zurück lassen mussten, nun rentenrechtlich dafür im Rechtsstaat stillschweigend enteignet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eberhard Sonntag

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sonntag,

im Auftrag von Frau Claudia Roth möchte ich auf Ihre Schreiben vom 29.03.07 und 22.12.06 eingehen. Ihr erstes Schreiben habe ich seinerzeit an die thematisch zuständigen Stellen in der Bundestagsfraktion mit der Bitte um Antwort weiter geleitet. Es gibt bei uns Facharbeitskreise und Gremien, die sich inhaltlich und schwerpunktmäßig auch mit den Fragen beschäftigen, die Sie laut Ihrem Schreiben bewegen. Da nicht jede Frage im Büro von Frau Claudia Roth beantwortet werden kann und wir auf die fraktionsinterne Arbeitsteilung angewiesen sind, sie ja zu respektieren haben, bitte ich Sie um Verständnis für diese Vorgehensweise.Offensichtlich hat die Weiterleitung Ihres ersten Schreibens nicht funktioniert, wie ich bei meiner Recherche in der Fraktion festgestellt habe.

Deshalb würde ich Sie bitten, Ihre Frage gezielt und direkt an unseren Berliner Abgeordneten Wolfgang Wieland zu richten, der in dem besagten Arbeitskreis für die Renten- und Entschädigungsfragen nach der Wiedervereinigung zuständig ist.

Die aktuelle Rechtsprechung im Falle von DDR-Flüchtlingen kenne ich persönlich nicht. Es ist aber bei vielen anderen Flüchtlingen aus anderen Ländern nicht anders, die in der BRD Schutz gefunden haben. Sie haben keine Ansprüche aus den geleisteten Rentenbeiträgen in ihren früheren Heimatländern. Es könnte aber andere Maßstäbe für die DDR-Flüchtlinge gegeben haben.

Gesetzliche Verbesserungen können Politiker ja immer fordern. Wir haben es zum Beispiel in der Frage von monatlichen Pensionen für SED-Opfer gesehen, wie die Forderungen im Konkreten umgesetzt werden. Die CDU hatte 2000 eine monatliche Ehrenpension von 1000,00 DM gefordert und rot-grün unter Druck gesetzt; mit beschlossen hat sie in der großen Koalition nur eine monatliche Ehrenpension von 250,00 EUR. Es ist nicht zu verhehlen, dass angesichts der Lage der öffentlichen Kassen und auch der Sozialversicherungsträger keine Wunder zu erwarten sind. Außerdem wird der Grundsatz von Gleichbehandlung nicht leicht von der Hand zu weisen sein, wenn es um Flüchtlinge und ihre Rentenansprüche in der BRD geht.

Richten Sie bitte Ihre Fragen an unseren Abgeordneten Wolfgang Wieland wolfgang.wieland@bundestag.de , der Ihre Frage sicherlich kompetent und innerhalb von akzeptablen Fristen beantworten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Mahdjoubi

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