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Frage von Rafael Z. •

Frage an Claudia Roth von Rafael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth

Nach den Berichten des Onlineportals abgeordnetenwatch.de ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-12-08/anwaltsrechnungen-hausausweise-gutachten) hat der Rechtstreit um die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages den Steuerzahler rund 100.000 EUR gekostet, um extern tätige Rechtsanwälte zu bezahlen. Auch die Beauftragung der selben Kanzlei im Rechtstreit um die Herausgabe der Namen von Inhabern von Hausausweisen für die Liegenschaften des Bundestages hat allein in der ersten Instanz bislang bereits über 21.000 EUR gekostet. Dass der Bundestag als Verwaltungsbehörde und Verfassungsorgan solche Prozesse führt, ist grundsätzlich einmal nicht zu bestreiten. Hier gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Auslegung des IFG, die nunmehr geklärt sind. Die Frage ist jedoch, wieso der Bundestag, der allein im Referat ZR4 mindestens drei Juristen im Range eines Verwaltungsdirektors (A15) und höher sowie zahlreiche weitere juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, eine externe Kanzlei weit über den in der BRAGO definierten Kostensätzen beauftragen muss. Als Mitglied des Präsidiums tragen Sie hierzu im Rahmen der kollektiven Verwaltungsführung des Bundestages eine besondere Verantwortung.

Deshalb würde mich interessieren, ob Sie die Beauftragung externer Kanzleien zu solch hohen Kosten weit oberhalb der gesetzlichen Gebührensätze für gerechtfertigt halten und welche Gründe im Gegensatz zu hausinternen Juristen oder der Anwendung „normaler“ Gebührensätze für die entsprechende Beauftragung sprachen. Weiterhin würde mich interessieren, ob dies im Ältestenrat besprochen wurde.

Freundlichen Gruß, Rafael Zidara

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