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Frage von Erik S. •

Frage an Claudia Roth von Erik S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Roth,

in einer Antwort auf eine Frage zum Thema Steuern schreiben Sie von einer steuerlichen Bevorzugung schwerer Dienstwagen.
Können Sie mir bitte erklären inwiefern Dienstfahrzeuge ab einer bestimmten Größenordnung steuerlich bevorzugt werden (wohl im Vergleich zu kleineren) und ab welcher Fahrzeugkategorie diese privilegierte Behandlung beginnt?
Ich war bislang der Ansicht, die steuerliche Berücksichtigung wäre für alle Fahrzeugtypen gleich und würde sich nur nach dem Listenpreis richten, die Steuerlast würde also für große Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Progression auch erheblich höher ausfallen als für kleine.

Mit freundlichen Grüßen

E. Stephan

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Sehr geehrter Herr Stephan,

in der Diskussion um Besteuerung von Dienstwagen geht es uns vor allem um eine ökologische Komponente, die berücksichtigt werden muss, so wie es in Ländern wie Belgien, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien längst der Fall ist. Dort können Kosten für Spritschlucker nicht, oder nur begrenzt als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Schwere Dienstwagen mit hoher Motorisierung dienen häufig weniger dem Geschäftszweck eines Unternehmens, sondern sind vorrangig ein Statussymbol. Es ist heute schon im Steuerrecht angelegt, dass die Anschaffung von Luxusyachten oder ähnlichen Gütern von einem Unternehmen nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Schwere Dienstwagen sind daher im Steuerrecht privilegiert und dieses Privileg wollen wir abschaffen."

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
Claudia Roth MdB

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