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Claudia Roth
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Frage von Michael B. •

Frage an Claudia Roth von Michael B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Roth,

Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 12.04.2013 habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich gehe davon aus, daß Ihnen bewußt ist, daß Sie auf meine Fragen nicht wirklich eingegangen sind.
Auch das Zitieren eines Zeitungsartikel, welcher sich primär um eine eher undurchsichtige Person dreht (Vorstand Forum Waffenrecht und Geschäftsführer einer Beraterfirma für u.a. Waffensicherungssysteme; für Waffensicherungssysteme auch lobbyistisch tätig) konnte meine Fragen nicht klären.

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihrer Meinung nach konkret das Bundesverfassungsgericht übersehen hat, als es feststellte: "Bei dieser Rechtslage lässt sich weder feststellen, dass die öffentliche Gewalt überhaupt keine Schutzvorkehrungen gegen die von Schusswaffen ausgehenden Gefahren getroffen hat, noch, dass
offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen in ihrer
Gesamtheit gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären, um die
Allgemeinheit vor den Gefahren des missbräuchlichen Umgangs mit
Schusswaffen zu schützen." ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-008.html )

Des Weiteren würde ich gern wissen, wie Sie die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei der von Ihnen geforderten weiteren Einschränkung von Grundrechten beurteilen.
Auf Grund sachlicher Fakten (beispielsweise dem Memorandum von Norbert Helfinger ( http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/NEWS/08-2013/5_Diskussionspapier_2013.pdf ) zu entnehmen) erscheint mir eine Verschärfung des Waffenrechtes nicht zu dem von Ihnen vorgetragenen Ziel einer höheren Sicherheit zu führen.

Ich bitte Sie jedoch ausdrücklich, mich nicht mit Wahlkampffloskeln abzuspeisen, sondern mir Ihrerseits konkrete, nachprüfbare Fakten zu benennen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bellstedt,

Ihre Fragen haben wir sehr wohl und erschöpfend beantwortet, in denen Sie vor allem konkrete Beispiele von Lobbyisten wissen wollten. Welche andere Vorstellungen oder Erwartungen Sie gehabt haben, war den Fragen nicht zu entnehmen.

Ihr Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist nur im Kontext der Klagen zu verstehen. Das tangiert unser gesetzgeberisches Vorhaben nicht. Was wir wollen, ist eine Änderung des Waffenrechts im Parlament auf den Weg zu bringen. Wenn das neue Gesetz verabschiedet werden sollte, bestünde für Sie und Ihre Freunde die Möglichkeit, das neue Gesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Wir sind sehr wohl davon überzeugt, dass eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen beitragen würde. Das haben wir in mehreren Fachgesprächen im parlamentarischen Raum feststellen können. Und auch die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung ist für eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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