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Claudia Roth
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Frage von Michael H. •

Frage an Claudia Roth von Michael H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Roth,

Sie setzen sich nach meiner Kenntnis für Minderheiten ein. Nun lesen wir viel über das Thema "Beschneidung aus religiösen Gründen" bei Jungen jüdischen oder auch moslemischen Glaubens. Es soll nunmehr ein Gesetz in dieser Angelegenheit verabschiedet werden, daß die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven heraus nicht strafbar sein soll.

Wie stehen Sie zu der gleichen Herausforderung bzgl. der "Beschneidung der Klitoris" bei Mädchen, welches offensichtlich auch aus religiösen Motiven heraus geschieht?

Wie werden Sie sich im Bundestag bei der Abstimmung verhalten.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Michael Halm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Halm,

die Beschneidung von Jungen ist keineswegs mit der Genitalverstümmelung von Mädchen vergleichbar. Die Genitalverstümmelung von Mädchen dient dazu, die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen grundsätzlich auszuschalten. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung, die keine Religion fordert.

Bei Beschneidungen von Jungen geht es um eine Rechtekollision im
Spannungsfeld zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit, dem elterlichen Erziehungs- und Sorgerecht und dem Recht auf Religionsfreiheit. Die Aufgabe der Gesetzgebung besteht nun darin, diese verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter in der Problemlösung einander so zuzuordnen, dass jedes von ihnen verwirklicht wird. Damit alle drei zu optimaler Wirksamkeit gelangen können, müssen ihnen Grenzen gesetzt werden. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die diese Gesichtspunkte berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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