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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eckehard O. •

Frage an Claudia Roth von Eckehard O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

einmal ganz abgesehen von den eher fragwürdigen Erfolgschancen des ESM hinsichtlich Entschuldung ganzer Länder, zutreffender gesagt der Rettung einzelner Privat-Banken, habe ich einige Fragen zu Ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Einrichtung des ESMs.

Sie und die Mehrheit Ihrer Partei haben dem Fiskalpakt und dem ESM leider zugestimmt.
Das mit diesem Vertragswerk des ESM erheblich in Frage gestellte, alleinige Haushaltsrecht des Bundestages ist jedoch per Grundgesetz verankert. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen grundsätzlich der Mehrheit aus einer Volksabstimmung, die bislang ausblieb bzw. durch derzeitige Regierung auch nicht in Aussicht gestellt wurde und auch durch Ihre Partei nicht eingefordert wurde.

Dieses Thema beschäftigt und betrifft alle Bürger unseres Staates, angesichts der unabwägbar hohen Haftungs- bzw. Ausfallrisiken der deutschen Bürgschaften auch die mehrerer zukünftiger Generationen. Ich bitte Sie daher in verständlicher Sprache kurz zu erklären:

1) Wie begründen Sie mit Ihrere Abstimmung den Widerspruch zwischen dem durch Grundgesetz geschütztem Haushaltsrecht des Bundestages und "Übertragung" desselben an eine, durch das Volk demokratisch in keiner Weise legitimierte Gouverneurs"-Monstrosität?
Diese ist KEIN gewähltes EU-Gremium und unterliegt NICHT der Kontrolle durch EU-Parlament oder EU-Rat, hat dafür aber vertraglich zugesicherte,umfassendste Immunität vor ALLEN Gerichten und kann weitreichendste Entscheidungen de-facto willkürlich treffen!

2) Haben Sie persönlich den Entwurf des ESM überhaupt je gelesen und verstanden? Ist Ihnen dabei nicht aufgefallen, wie unsere Demokratie ausgehöhlt werden soll?

3) Warum nutzte Ihre Partei in der Opposition nicht wenigstens die offensichtliche Möglichkeit eine Volksabstimmung einzufordern, noch BEVOR sie für beide der weitreichenden Entwürfe zum Fiskalpakt und zum ESM stimmen ? Sagen Sie bitte nicht die Zeit war zu knapp!

Mit freundlichem Gruß,

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Onkels,

die Errichtung des ESM basiert auf einem völkerrechtlichen Vertrag, den alle Euro-Staaten bereits unterzeichnet haben. Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESM hat der Europäische Rat bereits im März 2011 einstimmig beschlossen, die EU-Verträge (Artikel 136 AEUV) ergänzend zu ändern und somit für europarechtliche Klarheit zu sorgen. Warum die überwiegende Zahl der Abgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorhaben zugestimmt hat, erfahren Sie hier:

http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/euro/PDF/FAQ_ESM_120628.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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