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Claudia Roth
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Frage von Holger K. •

Frage an Claudia Roth von Holger K. bezüglich Innere Sicherheit

in der Bild-Online Ausgabe vom 15.02.2011 ist zu lesen, dass bei Ihnen als Passagier des AirBerlin Fluges 6187 keine Sicherheits- und Personenkontrolle durchgeführt wurde. Während selbst Crews, trotz jährlicher Sicherheitsüberprüfungen und exponierter Tätigkeit diese Kontrollen über sich ergehen lassen müssen, sind Politiker durch die Anlage M des nationalen Sicherheitsplans davon ausgenommen. Das Risikopotential eines Politikers dürfte jedoch nicht geringer sein als z.B. das eines Piloten. Es ist für mich völlig unverständlich, dass Politiker sich immer wieder Ausnahmen schaffen, während der "normale" Bürger immer weiter reglementiert wird. Halten sie das für richtig und wenn ja warum?

MfG

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Sehr geehrter Herr Krull,

von den Erleichterungen bei Luftsicherheitskontrollen, die das Bundesinnenministerium einer Gruppe von Amts- und MandatsträgerInnen in Spitzenpositionen eingeräumt hat, macht auch Claudia Roth Gebrauch. Dazu steht im besagten Bericht weiter: „Nach Informationen von BILD.de fallen unter diese Sonderregelung nicht nur der Bundespräsident, die Kanzlerin und Bundesminister. Auch die Parteivorsitzenden und Fraktionschefs der im Bundestag vertretenen Parteien haben VIP-Status bei der Sicherheit. Ebenso der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Ministerpräsidenten.“ Dann ein Zitat vom Sprecher des Bundesinnenministeriums: „Die Befreiung von der Luftsicherheitskontrolle richtet sich nicht danach, ob eine Person prominent ist oder nicht."

Die Hintergründe des Zustandekommens der Regelungen in der „Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsplan“ kennen wir nicht. Diese Regelungen können neben der praktischen Reduzierung des Aufwands bei der Wahrnehmung von Verpflichtungen auch der Ausdruck des Vertrauens sein, das in Sicherheitsfragen den SpitzenpolitikerInnen der im Bundestag vertretenen Parteien entgegen gebracht wird.

Die für Amts- und MandatsträgerInnen in Spitzenpositionen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen werden erst durch unterschiedliche Mosaiksteine greifbar. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zur Einlasskontrolle im Bundestag, die niemand als besonderes Vorrecht für Abgeordnete kritisieren würde. Das gleiche gilt für Regelungen zur Immunität von Abgeordneten, mit Blick auf Dokumente, die den rechtlichen Status von Abgeordneten dokumentieren. Es gibt besondere Zugangsregelungen zu öffentlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Demonstrationen), damit Abgeordnete sich - ähnlich wie Pressevertreter - unabhängig ein Bild vor Ort machen können. Es gibt besondere - für die Betroffenen oft sehr weit in den Alltag eingreifende - Sicherheitsmaßnahmen für einzelnen Gruppen, für Minister, Geheimnisträger usw.

Bei all diesen Regelungen geht es mitnichten um "Vorrechte" für einzelne Personen, sondern sie dienen dem Schutz und der Unterstützung von Verantwortlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Eine Tätigkeit, die auch eine außerordentliche Dichte von Terminen nach sich zieht.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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