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Claudia Roth
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Frage von Hank R. •

Frage an Claudia Roth von Hank R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Roth,

laut einem Erlass („Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsplan") gibt es für sie und andere Bundestagsabgeordnete eine Regelung welche sie von den Sicherheitskontrollen an Flughäfen befreit. Welcher Umstand erhebt sie und andere Bundestagsabgeordnete über die Crews der Airlines welche diese Kontrollen tagtäglich über sich ergehen lassen müssen um ihrer Arbeit nachzugehen.

In folgendem Artikel wird dies Berichtet:
http://www.bild.de/politik/inland/flughaefen/gruenen-chefin-claudia-roth-security-check-flughafen-22650726.bild.html

Für Airline Crews ist in Deutschland eine aufwendige Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP notwendig. Dennoch werden Crews bei Sicherheitskontrollen teilweise bis in den Intimbereich Kontrolliert.
Warum gibt es für Politiker hier eine Ausnahme, wodurch wird dies gerechtfertigt und wie kommt es, daß einige Politiker sich bei Kontrollen über diese auch noch schriftlich beschweren, wie im angegebenen Artikel berichtet wird?

Wobei sich mir überhaupt die Frage stellt, warum die Vorsitzende einer Umweltpartei für innerdeutsche Reisen das Flugzeug nutzt anstatt die deutlich umweltverträglichere Bahn zu nutzen.

Mit freundlichen Grüssen

Hank Rogers

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rogers,

von den Erleichterungen bei Luftsicherheitskontrollen, die das Bundesinnenministerium einer Gruppe von Amts- und MandatsträgerInnen in Spitzenpositionen eingeräumt hat, macht auch Claudia Roth Gebrauch. Dazu steht im besagten Bericht weiter: „Nach Informationen von BILD.de fallen unter diese Sonderregelung nicht nur der Bundespräsident, die Kanzlerin und Bundesminister. Auch die Parteivorsitzenden und Fraktionschefs der im Bundestag vertretenen Parteien haben VIP-Status bei der Sicherheit. Ebenso der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Ministerpräsidenten.“ Dann ein Zitat vom Sprecher des Bundesinnenministeriums: „Die Befreiung von der Luftsicherheitskontrolle richtet sich nicht danach, ob eine Person prominent ist oder nicht."

Die Hintergründe des Zustandekommens der Regelungen in der „Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsplan“ kennen wir nicht. Diese Regelungen können neben der praktischen Reduzierung des Aufwands bei der Wahrnehmung von Verpflichtungen auch der Ausdruck des Vertrauens sein, das in Sicherheitsfragen den SpitzenpolitikerInnen der im Bundestag vertretenen Parteien entgegen gebracht wird.

Die für Amts- und MandatsträgerInnen in Spitzenpositionen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen werden erst durch unterschiedliche Mosaiksteine greifbar. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen zur Einlasskontrolle im Bundestag, die niemand als besonderes Vorrecht für Abgeordnete kritisieren würde. Das gleiche gilt für Regelungen zur Immunität von Abgeordneten, mit Blick auf Dokumente, die den rechtlichen Status von Abgeordneten dokumentieren. Es gibt besondere Zugangsregelungen zu öffentlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Demonstrationen), damit Abgeordnete sich - ähnlich wie Pressevertreter - unabhängig ein Bild vor Ort machen können. Es gibt besondere - für die Betroffenen oft sehr weit in den Alltag eingreifende - Sicherheitsmaßnahmen für einzelnen Gruppen, für Minister, Geheimnisträger usw.

Bei all diesen Regelungen geht es mitnichten um "Vorrechte" für einzelne Personen, sondern sie dienen dem Schutz und der Unterstützung von Verantwortlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Eine Tätigkeit, die auch eine außerordentliche Dichte von Terminen nach sich zieht.

Selbstverständlich hat die Benutzung der Bahn bei den Terminen, die zum Beispiel Claudia Roth in Ausübung von Amt und Mandat wahrnimmt, Priorität. Aber bei einem Terminkalender, der nicht selten 14. bis 18.-stündige Arbeitstage vorsieht, oft mit verpflichtenden Terminen an zwei oder sogar drei weit voneinander entfernten Orten, ist die Logistik der An- und Weiterreise kompliziert. Die Benutzung des Flugzeugs lässt sich deshalb nicht immer umgehen. Das ist die unangenehme Seite der Funktionen, die bestimmte und zum Teil berechtigte Erwartungen in der Öffentlichkeit wecken. Diesen Erwartungen gerecht zu werden, bedeutet, häufiger als sonst fliegen zu müssen. Diese Flüge sind strikt funktionsbezogen. Ein Zusammenhang mit dem persönlichen Lebensstil besteht nicht.

Unsere Fraktion im Bundestag hatte und hat immer eine Vorreiterrolle bei den Bemühungen, sich freiwillig zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass für den CO2-Ausstoss durch Flüge der Abgeordneten Ausgleichzahlungen an Unternehmen wie atmosfair geleistet werden. Hinzu kommt unsere klassische Verkehrspolitik, sich weiterhin für den Ausbau des Eisenbahnnetzes und der häufigeren Frequenz von Fern- und Regionalzügen einzusetzen. Ein besserer Fahrplan der Bahn kann manche Flüge überflüssig machen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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