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Claudia Roth
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Frage von Jan K. •

Frage an Claudia Roth von Jan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Frau Roth,

die letzten Tage stellten sich mir Fragen zu Ihrer Haltung zum Grundgesetz und darin garantierten Rechten. Grund dafür ist ihre Äußerung einer Zeitschrift gegenüber, in der Sie sich für Ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einsetzen und sie "ihr Rückgrat" nennen. Diese Einstellung ist vorbildlich und zu unterstützen.
Zweifel an Ihrer Integrität kamen mir, als ich die Aussage vor folgendem Hintergrund betrachtete: Sie und ihre Bundestagsfraktion sprechen dieses Recht z.B. der Gruppe legaler Waffenbesitzer ab. Sie streben zudem viel gravierendere Maßnahmen wie die entschädigungslose Enteignung von Besitzern der in einer Bundestagsdrucksache 17/7732 "Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Schusswaffen" genannten Waffenart. Die Forderung wird - wie die Einschränkung des Art.13 GG für Besitzer legaler Waffen - mit einer nur abstrakt zu nennenden "Gefahr für Gemeininteressen" begründet. Ein Blick in die Kriminalstatistiken der letzten Jahre würde die Begründung für das Vorhaben ihrer Partei als völlig aus der Luft gegriffen enttarnen.
Zudem würde Art. 14 GG verletzt, welcher den Schutz von Eigentum garantiert. Eine Enteignung ist zum Wohl der Allgemeinheit zwar zulässig, doch hierzu bedarf es eines Gesetzes, welches ausdrücklich auch eine Entschädigung vorsieht. Genau dies beinhaltet ihr Vorschlag nicht!

Nun meine Fragen:

1. Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen ihrem Anspruch gemäß Art. 13 GG und ihrer Weigerung, dieses Recht legalen Waffenbesitzern zuzugestehen?
2. Wie erklären Sie die Zuwiderhandlung der Mahnung von Jens Stoltenberg, der forderte, dass die Politiker anderer Länder die Ereignisse in Norwegen NICHT als Grund für "Beschneidungen der Freiheitsrechte" missbrauchen?
3. Wie erklären Sie, dass die Begründung der BTDS 17/7732 eindeutig den belegbaren Fakten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zuwider läuft?
4. Kennen Sie Voltaire?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Kreisel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kreisel,

die meisten Fragen diesen Inhalts haben wir mehrfach beantwortet. Offensichtlich glauben Sie, dass Fragen durch Wiederholung besser und berechtigter werden. Deshalb gehen wir in aller Kürze auf Ihre Fragen ein:

- Das Verständnis von der Privatsphäre in der Wohnung, sie der Öffentlichkeit nicht zu zeigen, steht nicht im Widerspruch zum rechtsstaatlichen Anspruch, den Besitz von Waffen zu regeln und einzuschränken.

- Gründe, die Art der legalen Waffen im Schießsport und in den privaten Haushalten stärker als bisher einzuschränken, liegen in den Amokläufen in Deutschland, denen viele unschuldige Menschen zum Opfer gefallen sind. Die Initiativen zur Verschärfung des Waffenrechts sind viel älter als das von Ihnen völlig deplatziert angesprochene Massaker in Norwegen. Freiheitsrechte werden nicht mit rechtsstaatlich begründeten Einschränkungen beim Waffenbesitz beschnitten. Sie werden aber fundamental verletzt, wenn die Allgemeinheit die Möglichkeiten von Amokläufen weiter zulässt.

- Die Fragen nach der polizeilichen Kriminalstatistik und dem Zusammenhang mit Amokläufen und anderweitigem Missbrauch von legalen Waffen in privaten Haushalten haben wir in diesem Forum mehrfach erläutert. Geben Sie sich die Mühe und lesen Sie die älteren Antworten von uns.

- Meinen Sie es mit Voltaire persönlich? Nein, vielleicht wurde Ihnen diese Ehre ja bereits zuteil. Wir kennen Voltaire nur durch seine Werke.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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