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Claudia Roth
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Frage von Johann B. •

Frage an Claudia Roth von Johann B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Roth,

in Anschluss an die derzeit geführte Diskussion über den Versuch Ihrer Partei Grosskalibrige Kurz und Langwaffen zu verbieten möchte ich Ihnen ein konkrete Frage stellen.

Wie werden die rechtmässigen Besitzer finanziell Entschädigt ?

In England, das ja immer als Beispiel für die Sinnhaftigkeit dieser Massnahme angeführt wird (auch wenn dies nachweislich unwahr ist) wurden die Besitzer von Staat entschädigt.

Wie steht es hier bei Ihrer Gesetzesinitiative ? Die Partei der Grünen steht ja angeblich für Demokratie, Offenheit und Ehrlichkeit.

Wie und ob überhaupt wollen Sie mir den Wert meiner in Betracht kommenden Waffen (ca. 15.000 Euro) ersetzen ?

mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bach,

in einer Demokratie kann jede Gesetzesänderung, die mit der notwendigen Mehrheit beschlossen wurde, Einschränkungen und manchmal auch wirtschaftliche Nachteile für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft nach sich ziehen. So etwas könnte zum Beispiel bei der Verschärfung und Neufassung von modernen Umweltstandards im Bezug auf Autobesitzer der Fall sein, deren Autos den neuen Anforderungen nicht gerecht werden. Dass das Interesse der Allgemeinheit in der Abwägung mit Individual- oder Gruppeninteressen vorgeht, ist in einer Demokratie weder unrechtmäßig noch verwerflich.

Wir verstehen natürlich, dass es für die betroffenen Waffenbesitzer höchst ärgerlich sein kann, wenn ein Verbot von den im Antrag erwähnten Waffengattungen zu einem wirtschaftlichen Nachteil führt, der nicht immer durch den Verkauf der Waffen in der Übergangsphase zum Beispiel über die Fachgeschäfte wett zu machen ist. Aber die Regelung nach §58 WaffG ist nicht neu und verfassungskonform. Der Ergänzungsvorschlag in § 58 WaffG im besagten Antrag entspricht dieser Systematik. Selbstverständlich könnte man über eine Entschädigungsregelung nachdenken. Das wäre ein Schritt, der einer neuen parlamentarischen Initiative bedürfen würde und nach einschlägigen Anhörungen im Parlament und außerhalb dessen eingeleitet werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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