Frage an Claudia Roth von Franz-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
ich nehme Bezug auf die Anfrage des Herrn Jankowski bezüglich der anonym verbreiteten Nachricht, daß Sie persönlich eine Waffe/Waffenschein besäßen. Wie ihr Büro mitteilt, ist dies ja nicht der Fall.
Ihr Büro schreibt auch, daß es sich bei dem evtl. Besitz von Waffen/Waffenscheinen der Bundesstagsabgeordneten „es sich hierbei nur um legale und legal erwerbliche Waffen handeln“ (kann). Das hört sich an, als sei der legale Besitz von Waffen bei Bundestagsabgeordneten etwas anderes als bei dem legalen Besitz von „normalen“ Bürgern. Ist das nur ein Schreibfehler oder messen Sie tatsächlich mit zweierlei Maß.
Eine weitere Frage habe ich noch dazu: Wann wird die Waffe zur MORDwaffe, nach dem Mord oder auch schon vorher?
Bei der Reform des Jagdrechts empfehle ich Ihnen die Regelungen vor der Wende in der ehem. DDR zu studieren. Dort soll Honecker u. Co.in der Schorfheide unter sich gewesen sein, alldieweil außer den Bonzen keiner über einen Jagdrepetierer verfügen durfte.
Sehr geehrter Herr Schmitz,
die Antwort auf die Frage von Herrn Jankowski enthält keinen Schreibfehler. Darin wird aus unserer Sicht unterstrichen, dass auch Bundestagsabgeordnete die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen haben wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie Waffen oder Waffenscheine besitzen wollen. Es handelt sich offensichtlich um ein Missverständnis Ihrerseits.
Ihre polemische Frage, ab wann eine Waffe eine Mordwaffe ist, ist der Versuch, einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema aus dem Weg zu gehen. Natürlich können Menschen auch mit einfachen Haushaltsgeräten, mit Medikamenten und mit Autos getötet werden. Aber wir diskutieren hier über ein konkretes Recht, nämlich das geltende Waffenrecht. Weil das geltende Waffenrecht mehrfach versagt hat, wie die bisherigen Amokläufe es eindeutig belegen, sind wir für dessen Verschärfung. Bei der von uns beabsichtigten Verschärfung des gegenwärtigen Waffenrechts geht es um eine möglichst effektive Reduzierung der Gefahr von Amokläufen. Wir halten an der Idee fest, dass automatische und großkalibrige Waffen im Schießsport nichts zu suchen haben.
Das DDR-Jagdrecht ist Vergangenheit und wir beabsichtigen nicht, es zu
studieren. Aber beim deutschen Jagdrecht sehen wir einen großen
Reformbedarf, der weniger mit Waffengattungen zu tun hat als mit anderen
Aspekten des Jagdrechts. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Infos:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/wald/dok/364/364158.der_wald_braucht_eine_jagdrechtsreform.html
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro