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Frage von Luzian L. •

Frage an Claudia Roth von Luzian L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Roth,

nach aktuellem Waffengesetz ist es Ihnen – wie allen MdB – möglich eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen zu erhalten.

Quelle: WaffG § 55 (2)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html

Bitte gestatten Sie mir eine Frage:

Sind oder waren Sie aufgrund Ihrer beruflichen Ausnahmestellung und erheblichen Gefährdung jemals im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse und besaßen oder besitzen Sie eine oder mehrere Waffen?

Für Ihre freundliche Antworte bedanke ich mich vorab.

Luzian Löffler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Löffler,

uns ist eine derartige Regelung für Abgeordnete des Bundestages nicht bekannt. Im Falle von ernst zunehmenden Gefährdungshinweisen können Bundestagsabgeordnete aber in den Genuss von Personenschutz durch das Bundeskriminalamt kommen.

Frau Abgeordnete Claudia Roth ist nie im Besitz von Waffen, Waffenscheinen oder etwaigen Erlaubnissen für diese gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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