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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ulla S. •

Frage an Claudia Roth von Ulla S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Roth,

Wie sie sicher wissen ist seit 1969 der Sex mit Tieren in Deutschland nicht mehr unter Strafe gestellt.
Das deutsche Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen. Ein Bestandteil unseres Rechtssystems ist die Zustimmung der Partner zur sexuellen Begegnung. Tiere dagegen sind sexuellen Übergriffen durch Menschen wehrlos und im rechtlichen Sinne schutzlos –ausgeliefert.
Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen, Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können, geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen angewiesen. Die Ausbeutung dieser unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch zum Akt der Gewalt.

Und um ihnen noch die Gefahren für Jugendliche und Kinder näher zu bringen, hier noch ein Link zu einem Forum, wo sogar 13 Jährige reinkönnen, um sich zu informieren, wie sie es anstellen müssen, wenn sie ihren Hund zum Sex missbrauchen,oder Nachbars Pferd auf der Koppel einen Besuch abstatten wollen, um auch dort Missbrauch zu begehen!
Hier der Link zu diesem Forum:
www.tlover.info
Meine Frage an Sie, warum ist es seit Jahren nicht möglich, bei all dem Einsatz von zahlreichen Tierschützern, das Gesetz dahingehend zu verändern, dass die Würde des Tieres wieder hergestellt wird!
Ich bitte sie inständig, bei Ihren bevorstehenden Wahlen, dieses veralterte Gesetz zu überprüfen und in ihr Wahlprogramm als ganz wichtigen Punkt aufzunehmen.
Ich versichere, dass Sie sehr viele Wählerstimmen dadurch gewinnen werden, da wir bei Facebook eine sehr große Gemeinde sind, die sich gegen dieses bestehende Gesetz ausspricht!

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Saure

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau Saure,

im parlamentarischen Raum und im Sinne einer praktikablen und zukunftsgewandten Gesetzgebung ist das Thema Tierschutz ein großes Anliegen von uns. Die Themen Zoophilie und Tierquälerei in Form von sexuellen Handlungen sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

Unsere Fraktion arbeitet intensiv an einem Gesetzentwurf für ein modernes Tierschutzgesetz, der noch in diesem Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll. Darin wird Zoophilie ausdrücklich verboten. In dem Entwurf heißt es: „Es ist verboten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen“. Mit unserem Entwurf wollen wir die bestehende Gesetzeslücke in diesem Bereich schließen und somit einen weiteren Schritt hin zum Staatsziel Tierschutz gehen. Wir erhoffen uns, dass unsere Neufassung des Tierschutzgesetzes einerseits dafür sorgen wird, dass der sexuelle Missbrauch von Tieren besser geahndet werden kann und das Verbot zudem natürlich auch Signalwirkung entwickelt und bestehendes Tierleid von vornherein unterbindet.

Für weitere Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an das Büro von Frau Abgeordnete Undine Kurth, Parlamentarische Geschäftsführerin und tierschutzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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