Frage an Claudia Roth von Steffen W. bezüglich Innere Sicherheit
Der Herr Pierre Vogel predigt den Islam nach Koran und Sunna dh. Steinigung, Ablehnung der Nicht-Islamischen Gesetze und Tötung bei Abfall vom Glauben.
Mit erschrecken muss ich festellen, das immer mehr Muslime auf diese Schiene geraten. Besonderst deutlich wird dies in Foren und Video-Plattformen.
Auf völliges Unverständnis trifft bei mir, das Städte Informationsstände, Auftritte usw genehmigen.
Wie gedenkt ihre Partei gegen Haß-Prediger wie Pierre Vogel vorzugehen ?
Sehr geehrter Herr Werner,
im Parlament ist die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen als Gesetzgeberin tätig und hat keine Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Einzelnen festzustellen, zu bewerten und zu bestrafen. Hierfür sind die unabhängige Justiz und die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass bestimmte Personen gegen die geltenden Gesetze verstoßen, haben Sie persönlich immer die Möglichkeit, das auf dem Rechtsweg klären zu lassen.
Wir halten die Schutzvorschriften des deutschen Rechts für ausreichend. Alle Menschen, die in Deutschland leben, unterliegen den Vorschriften des Strafgesetzbuches. Wenn also z. B. ein Prediger öffentlich zu Straftaten auffordert, muss er gem. §111 StGB mit einem Strafverfahren rechnen. Die Möglichkeiten der Polizei, öffentliche Aufrufe zur Gewalt (z. B. bei Informationsständen oder Auftritte) im Vorfeld zu unterbinden, obliegen dem Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesländer.
Was die politische Bewertung von einem Hassprediger anbelangt, so gehen wir auf zwei Ebenen dagegen vor: - Klare rechtliche Regelungen, die jede Verletzung von Verfassungswerten und Grundfreiheiten mit der ganzen Härte des Gesetzes ahnden - volles Engagement bei politischen Auseinandersetzungen mit Gegnern und Feinden der Verfassung, die die Grenzen der Meinungsfreiheit ausreizen und die Werte unserer Verfassung immer wieder in Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro