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Claudia Roth
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Frage von Andreas M. •

Frage an Claudia Roth von Andreas M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Roth,

nachdem es Ihrem Parteikollegen, Herrn Frey (mdl BW) bisher nicht gelungen ist meine Fragen nach einer logisch schlüssigen und faktenbasierenden Erklärung, warum ein zeitnahes Verbot des legalen privaten Besitzes sogenannter großkalibriger Schusswaffen dringend geboten ist, zu beantworten, wende ich mich mit meiner Fragestellung an Sie

Zur Untermauerung meiner Fragestellung und Eingedenk des Umstandes, dass nach Herrn Freys Aussage keine konkreten Zahlen bezüglich der Deliktrelevanz legal besessener Schusswaffen vorliegen, habe ich mir die Mühe gemacht, Ihnen die Beantwortung meiner Fragestellung etwas zu erleichtern, indem ich einige Fakten bezüglich der Deliktrelevanz legaler Schusswaffen zusammengetragen habe:

Die PKS für das Jahr 2010 gibt nachstehende Zahlen wieder in Klammern die Veränderung gegenüber dem Vorjahr):
Straftaten insgesamt: 6.054.330(-2,0%)
Davon unter Verwendung von Schusswaffen: 12.176 (-6,7%)

Der prozentuale Anteil an Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen an der Gesamtzahl beträgt demnach 0,2%.
Hält man sich nun noch das Verhältnis von legal und illegal besessenen Schusswaffen vor Augen (das BKA geht mittlerweile von einem Verhältnis von 1:3 aus) wird der geringe Anteil von legal besessenen Schusswaffen noch deutlicher. Demnach waren 3.044 legal besessene Schusswaffen an Straftaten beteiligt. Das entspricht einem statistischen Gesamtanteil von 0,05 % an allen Straftaten.

Vielleicht ist es ja Ihnen möglich, mir logisch nachvollziehbar zu vermitteln, warum 1,8 Mio, in der überwältigenden Mehrheit rechts- und Gesetzestreue Legalwaffenbesitzer in der Ausübung ihres Hobbies unbedingt erheblich eingeschränkt werden müssen, obwohl die Fakten eine deutlich andere Sprache sprechen.

In anderen Deliktbereichen ist Ihre Partei ja deutlich weniger Kompromissbereit, wenn es um die Wahrung von Grundrechten geht. In so fern fällt es mir schwer, die vehemente vorgenannte Verbotsforderung nachzuvollziehen.

MFG, A.Milde

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Milde,

Ihre Argumente entbehren jeglicher Logik, eine Frage mit landespolitischem Bezug an die Abgeordneten im Bundestag weiterleiten, weil Sie noch keine Antworten darauf bekommen haben!

Auch Ihre Auslegung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik beruht auf einer windschiefen und abwegigen Logik. Sie können doch nicht wirklich das Ausmaß von solchen Verbrechen wie in Erfurt, Winnenden und anderen Amokläufen mit Millionen Kriminalitätsfällen vergleichen, bei denen kein Mensch sein Leben verloren hat. Die Amokläufe dieses Ausmaßes gehen in die Statistik als Einzelfall ein, können aber in ihrer zerstörerischen Wirkung schwerwiegender sein als hunderttausend weitere Fälle der Statistik. Auch eine vereinfachte Übertragung des geschätzten Verhältnisses von illegalen und legalen Waffen spiegelt die reale Rolle von Waffen im legalen Besitz bei großen Verbrechendelikten nicht wider.

Ein Verbot von großkalibrigen Schusswaffen ist keine Einschränkung von Freiheiten und Möglichkeiten, vielfältige und verschiedene Schießsportarten zu betreiben.

Das Verbot von tödlichen Waffen im Privatbesitz bedeutet nicht, dass illegale Waffen geduldet werden müssen. Der Kampf gegen illegale Waffen ist wie jeder Kampf gegen etwas Illegales, nämlich dauerhaft.

Unabhängig davon, mit welchen Relativierungen Sie die Rolle von legalen Waffen in der Kriminalitätsstatistik und der Gefahr für Leib und Leben in der Gesellschaft versuchen kleinzureden, steht für uns außer Frage, dass das jetzige Waffenrecht radikal überarbeitet werden muss, um die Wahrscheinlichkeit von Amokläufen à la Winnenden und Erfurt auf ein Minimum reduzieren zu können. Genau in diesem Sinne sind wir weiterhin für eine weitestgehende Verschärfung des Waffenrechts.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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