Frage an Claudia Roth von Thomas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
nach Durchsicht des GG der BRD ist mir aufgefallen, das unser Grundgesetz laut Art146 nicht endgültig ist, sondern durch ein von den Bürgern der BRD in freier Entscheidung ein neues beschlossen wird.
Ist das nicht ein gefährlicher Passus, der radikalen Kräften wie dereinst im 3. Reich die Möglichkeit gibt, die BRD so wie wir sie heute kennen abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr Donth,
die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz. Allerdings war ursprünglich das Grundgesetz nicht als dauerhafte Verfassung ausgelegt. Daher wurde die Verfassung nicht als solche bezeichnet. Sie wurde im Auftrag der Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg ausgearbeitet. Zu diesem Grundgesetz wurde das Volk nicht befragt, es gab kein Referendum, keine Volksabstimmung zu unserer Verfassung. Bei der Entstehung des Grundgesetzes wurde jedoch die Möglichkeit erhalten, dass das Grundgesetz von einer durch eine Volksabstimmung legitimierten Verfassung abgelöst werden könnte. Darauf zielt der Artikel 146 GG.
Mit der Wiedervereinigung wurde dann folgendes in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten: "Die Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Damit verlor das Grundgesetz seinen provisorischen Charakter. Und somit hat auch Artikel 146 nicht mehr die Bedeutung, die er noch vor der Wiedervereinigung hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro