Frage an Claudia Roth von Georg H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
mit Entsetzen mussten wir soeben in der Live-Übertragung des Sonntags-Stammtisches im Bayerischen Fernsehen feststellen, dass Sie sich dazu bekennen, bewusst den Text unserer Nationalhymne nicht zu singen. Könnten Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages vielleicht einmal erklären, warum Sie nicht befähigt oder nicht gewillt sind, die Nationalhymne unseres Landes mitzusingen? Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sollten Sie doch aktiv für das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes eintreten. Auch an der Einigkeit unseres Vaterlandes dürften Sie doch nichts auszusetzen haben, oder? Es wäre aufschlussreich, wenn Sie, in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete, als Nutznießerin der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Vaterlandes einmal Stellung zu ihrer Verweigerungshaltung nehmen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Hanzsch
Student der Geschichte und Politikwissenschaften
Sehr geehrter Herr Hanzsch,
weil wir in einer freiheitlichen Demokratie leben, gilt es, die persönliche Entscheidung von Einzelnen auch im Umgang damit zu respektieren, in welcher Form die Achtung für die Nationalhymne zur Ausdruck gebracht wird. Und ein freiheitlicher Umgang mit dieser Freiheit - der eigenen Freiheit und der der Anderen - ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch vernünftig und weise. Denn das Hymnensingen als ein Ausdruckshandeln im Bereich des Erbaulichen hat durchaus den Charakter des Unverfügbaren. Und über Unverfügbares verfügen zu wollen, heißt schlicht, es zu zerstören. Das sollte gerade auch bedenken, wem die Möglichkeit eines echten, nicht erzwingbaren Verfassungspatriotismus am Herzen liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro