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Claudia Roth
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Frage von Hendrik K. •

Frage an Claudia Roth von Hendrik K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

in Ihrer Antwort auf Herrn Orbist Frage vom 25.2. bzgl. grüner Cannabispolitik bekräftigen Sie nochmals die progressive Stellung der Grünen und sprechen u.a von der Forderung nach Entkriminalisierung und Wirkungslosigkeit der Prohibition.
Warum unterscheiden sich Ihre Ausführung so drastisch von Grüner Cannabispolitik, wie sehr derzeit in den Länderparlamenten stattfindet?
Inwiefern sollen drogenpolitische (Wahlkampf-)Forderungen auf die Wähler noch glaubwürdig wirken, wenn es unter Landesregierungen mit Grüner Beteiligung keine Verbesserungen in diesem Bereich gibt?
Diese Fragen beziehen sich konkret darauf, dass bzgl. der “geringen Menge” in Rheinland-Pfalz und NRW lediglich zum Status Quo von vor 5 Jahren (je 10g) zurück gekehrt wurde, vor allem aber auf Ihre Parteifreunde in Baden-Württemberg. Dort hat Ihre Partei die Wahl u.a. dank weitreichender Forderungen nach Liberalisierung des BTMG gewonnen (u.a. kurzfristige! Anhebung der “geringen Menge” und wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Cannabisabgabe an Erwachsene). Im Koalitionsvertrag mit dem Juniorpartner(!) SPD ist davon kein Wort zu lesen.
Inwiefern soll der Bürger also Ihre Bundespartei drogenpolitisch für glaubwürdig erachten, wenngleich alle greifbare grüne Drogenpolitik gemachte Versprechen nicht oder sehr ungenügend erfüllt?

Mit freundlichen Grüßen

H.Kung

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Sehr geehrter Herr Kung,

das Forum abgeordnetenwatch ist keine länderübergreifende Koordinierungsstelle, um zur Drogenpolitik von einzelnen Bundesländern Auskunft geben zu können. Sie können Ihre Fragen hinsichtlich der Drogenpolitik der jeweiligen Länder über das Forum abgeordnetenwatch für die jeweiligen Landtage an die Abgeordneten der Regierungskoalitionen richten.

Hier können wir nur über parlamentarische Initiativen der Bundestagsfraktion und Bundestagsparteibeschlüsse Auskunft geben.

Politisch gesehen ist es wie im Bundestag auch auf der Länderebene eine Frage der Mehrheiten in Landtagen und Regierungskoalitionen. Dass Parteibeschlüsse in Koalitionsverträgen nicht eins zu eins umgesetzt werden können, ist eine Realität. Bei einer Alleinregierung sähe es viel einfacher aus.

Eine Entkriminalisierung oder Legalisierung lässt sich nur durch ein Bundesgesetz machen. Der Spielraum der Bundesländer ist hier unerheblich und äußerst gering. Dort kann weder entkriminalisiert noch legalisiert werden. Die Länder haben allenfalls Einfluss auf ihre Staatsanwaltschaften, die dann in entsprechenden Richtlinien vorgeben können, wie viel die im Betäubungsmittelgesetz enthaltene geringe Menge beträgt, bis zu der ein Verfahren eingestellt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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