Frage an Claudia Roth von Paul F. bezüglich Finanzen
ehr geehrte Frau Roth,
ich habe neulich gelesen, dass ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro brutto im Monat verdient. Dazu kommen Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und diverse Nebeneinkünfte.
Ziemlich viel Geld, wie ich finde, obwohl man immer wieder liest, dass es nur ein Bruchteil von dem ist, was Sie in der freien Wirtschaft verdienen könnten.
Um mir ein besseres Bild darüber zu machen, ob Ihr Verdienst auch gerechtfertigt ist, möchte ich einmal freundlich nachfragen, was Sie dafür tun. Vielleicht ganz anschaulich indem Sie mir sagen, wie hoch Ihr Stundenlohn in etwa ist.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Franke
Sehr geehrter Herr Franke,
Fragen auf diesem Forum und vor allem Fragen, die keinen Bezug auf aktuelle parlamentarische Initiativen und Gesetzgebung haben, beantworten wir nur im Rahmen unserer frei werdenden Kapazitäten. Die Antwort auf den Kern Ihrer Frage hätten Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Bundestages haben können: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaeten/1333.html
Da steht unter anderem, dass das Grundgesetz für Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung vorsieht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 klar gestellt, dass der Betrag der Diät auch den Rang zu berücksichtigen hat, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber gewählt, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen.
Gemäß dem oben erwähnten Urteil muss das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Ebenso darf die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden. Aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung.
Es trifft nicht zu, wie Sie in Ihrer Frage suggerieren, dass alle Bundestagsabgeordneten Nebeneinkünfte haben. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 monatlich 7.668 €. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Die Arbeit, den Einsatz und die Präsenz von Abgeordneten in unterschiedlichsten Zusammenhängen des parlamentarischen Betriebs sowie des gesellschaftspolitischen Lebens in ein vereinfachtes Korsett von Stundenarbeit und Stundenlohn hineinzwängen zu wollen, kann nur ein verzerrtes Bild der Realität liefern. Es ist nicht die Aufgabe von einzelnen Abgeordneten, den eigenen Stundenlohn zu berechnen. Es ist uns nicht möglich, einen Arbeitstag buchhalterisch zu erfassen, der mit einem Radiointerview um 06.40 Uhr beginnt, mit diversen Sitzungen in Arbeitsgruppen und Arbeitsgremien des Parlaments bzw. der Fraktion oder im Rahmen von persönlichen Verpflichtungen und Terminen mit intensiven Beratungen und Entscheidungen weitergeht und erst zum Schluss mit einer Rede oder der aktiven Teilnahme an einer Versammlung oder Veranstaltung oder Fernsehdebatte um 23.00 Uhr zu Ende ist. Wie die Qualität dieser Arbeit ist und wie sie bewertet werden soll, ist eine andere Frage. Wichtig ist für uns, dem Wählerauftrag und den Anforderungen des Mandats unabhängig vom Kostenfaktor gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro