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Claudia Roth
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Frage von Edgar H. •

Frage an Claudia Roth von Edgar H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Roth,

das Sparpaket der Bundesregierung sieht unter anderem die Streichung des
Heizkostenzuschusses für Hartz-IV- und damit auch für Sozialhilfeempfänger vor.

Dies bedeutet, daß die meisten Betroffenen Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren, weil sie die Nachzahlungen zu den Heizkostenpauschalen, die bei der Nebenkostenabrechnung anfallen, nicht mehr finanzieren können, und nur wenige Hauswirte werden sich auf Ratenzahlungen einlassen.
Wir brauchen ja nur an den unerwartet langen, frostigen und schneereichen Winter 2009/10 zu denken, in dem die Heizungen mehrere Monate Tag und Nacht durchlaufen mußten, um in seiner Wohnung nicht zu erfrieren. Man kann sich an fünf Fingern abzählen, welche Heizkosten da auf uns zukommen.

Bislang beschränkten sich meine Nachzahlungen zu den Nebenkosten auf 5 bis 40€. Für 2008 stieg die Nachzahlung sprunghaft auf 178€ an, und dies nicht nur wegen der ungewöhnlich kühlen Witterung in benanntem Jahr, sondern auch wegen drastisch gestiegener Energiepreise, wie mir meine Vermieterin erklärte.

Ich möchte Sie fragen, ob das Sparpaket auf jeden Fall abstimmungspflichtig ist im Bundesrat, und wenn nicht, ob dann nicht gerichtliche Schritte angezeigt sind, denn es kann nicht angehen, das politische Entschlüsse die Existenz von Menschen, z.B. durch Wohnungsverlust, zerstören oder auch nur gefährden. Was kann die Oppositiont tun, um diese unglaubliche soziale Kahlschlagpolitik zu verhindern?

Man hat ja schon Angst, die Heizung aufzudrehen. So weit ist es in Deutschland schon gekommen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße

Edgar Höger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Höger,

Bündnis 90/Die Grünen lehnen alle Kürzungen beim Wohngeld und beim Heizkostenzuschuss ab, weil die Kosten für Miete und Nebenkosten steigen und nicht etwa sinken. Es gibt also keinen sachlichen Grund für eine Abschaffung des Zuschlags. Wir werden uns für den Erhalt der Leistungen einsetzen. Die Mehrheit von Sachverständigen und Juristen sind aber der Auffassung, dass der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung, der diese Verschlechterungen enthält, im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Im Bundesrat wird man ihn also nicht aushebeln können. Ob und welche außerparlamentarischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ein dann wirksames Gesetz im Wesentlichen zu revidieren, können wir nicht beurteilen. Das bedarf einer intensiven juristischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Das Bundestagsteam von Claudia Roth MdB

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