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Frage von Gudrun S. •

Frage an Claudia Roth von Gudrun S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

Bischof Mixa gibt ´´sexueller Revolution´´ Mitschuld titelt die Süddeutsche am 16.02.2010, http://www.sueddeutsche.de/politik/155/503378/text/politik/155/503378/text/ - Ich zitiere auszugsweise:

"...Die sogenannte sexuelle Revolution, in deren Verlauf von besonders progressiven Moralkritikern auch die Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert wurde, ist daran sicher nicht unschuldig"...Gleichzeitig verurteilte er die Übergriffe von Geistlichen auf Jugendliche als "besonders abscheuliches Verbrechen"...

...Die Grünen-Chefin Claudia Roth reagiert scharf auf Mixas Mixtur. Der Bischof verhöhne die Opfer, wenn er einer Sexualisierung der Gesellschaft eine Mitschuld an den Vorfällen gebe: "Es ist nicht nur haarsträubend, sondern auch eine beispiellose Verhöhnung der Opfer sexuellen Missbrauchs..." Ende des Zitats

Ihre Aufgeregtheit gegen diese Aussage des Bischofs in allen Ehren, Frau Roth. Googlen Sie einmal mit cohn... und der google-Index springt sofort auf cohn-bendit kinderschänder. Wenn man liest, was dort über den Grünen EU-Abgeordneten Daniel Cohn-Bendit steht, dieser in seinem Buch „Der grosse Basar“ selbst publizierte – hier auszugsweise zitiert:

„...Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln..." Ende des Zitats http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090502_OTS0014
http://www.schweizerzeit.ch/0501/kinder.htm

Frage:

warum greifen Sie Bischof Mixa an und sorgen nicht dafür, dass der grüne EU-Abgeordnete Daniel Cohn-Bendit seine parlamentarische Immunität verliert und endlich auf der Anklagebank sitzt?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Namen der damals durch Herrn Cohn-Bendit geschändeten Kinder ausfindig gemacht werden? die 68er WGs nach dem heutigen Moralstandard überprüft werden? sich dort damals geschändeten Kinder melden können? Kindesmissbrauch keinerlei Verjährungsfrist unterliegen darf?

Freundliche Grüsse
Gudrun Seidl

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