Frage an Claudia Roth von Kenneth S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Roth,
nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden, war der Ruf nach Waffenrechtsverschärfungen, unter anderem auch von Ihrer Partei sehr groß. Nachwievor ist Ihre Partei der Meinung, daß das deutsche Waffenrecht noch weiter verschärft werden sollte.
Nun ist in dieser Woche ein weiterer Amoklauf erfolgt, bei dem aber keine Tatmittel verwendet wurden, die dem Waffenrecht unterliegen.
Eine Axt oder ein Beil kann jeder im Baumarkt erwerben.
Ein Messer kann jeder aus der Küche mitnehmen und einen Molotowcoctail kann jeder mit einer Glasflasche, etwas Benzin von der Tankstelle und einem Stoffetzen herstellen.
Der Amoklauf von Ansbach, so glimpflich dieser auch geendet ist und zum Glück keine Todesopfer gefordert hat, zeigt letztlich nur, dass weitere Verschärfungen des Waffenrechts keinerlei Amokläufer verhindern können.
Einen Ort weiter, hat am letzten Wochenende einJugendlicher einen anderen mit einem Butterflymesser niedergestochen. Dies geschah im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung. Das Opfer ist seinen Verletzungen auf dem Weg ins Krankenhaus erlegen. Der Täter kam aus meinem Wohnort.
Butterflymesser gehören zu den verbotenen Waffen/Gegenständen, laut Waffengesetz. Trotzdem hat der Täter solch eine Waffe geführt und auch verwendet.
Quelle: http://www.usinger-anzeiger.de/sixcms/detail.php?template=d_artikel_import&id=7460775&_zeitungstitel=1133843&_resort=1103657&_adtag=localnews&_dpa=
Was also würden weitere Veschärfungen des deutschen Waffenrechts bringen und wann wird sich die Regierung um die eigentlichen Probleme, dem gesellschaftlichen Verfall und deren Auswirkungen auf die Jugend, kümmern und aufhören gezielt eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, Wählerinnen und Wählern zu diffamieren?
Denn das was die Politik und die Medien seit Winnenden betreiben ist nicht besser als das, was diejenigen machen, die Jugendliche Ausgrenzen.
Mit freundlichenGrüßen
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
das von Ihnen angesprochene Thema „gesellschaftlicher Verfall“ ist ein weites Feld, das sich nicht in eine einzige Frage hineinpressen lässt. Da Sie aber nach dem geltenden Waffenrecht bzw. Initiativen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fragen, warum sie die Verschärfung des Waffenrechts anstrebt, geben wir hier eine kurze Zusammenfassung der Inhalte der bisherigen Initiativen wieder:
In unsern bisherigen parlamentarischen Initiativen wird unter anderem festgehalten, dass bestimmte Personen Waffen zu Hause bereithalten müssen. Das gilt für Jäger, die in der Nacht gerufen werden, um beispielsweise ein angeschossenes Wild zu erschießen. Das gilt auch für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind. Aber müssen Sportschützen Waffen und Munition in der Wohnung lagern? Mit der persönlichen Zuverlässigkeit der Schützen selbst ist es eben nicht getan. In den meisten Haushalten leben auch andere Menschen - mit ihren oftmals nicht einmal in der Familie bekannten Problemen. Deshalb ist es nicht weltfremd zu erwarten, dass auch der Schießsport überlegt, wie er mit dieser Situation umgeht und welche Konsequenzen er zu ziehen gedenkt? Mit bloßer Prävention ist es hier nicht getan. Vereine konkurrieren miteinander und gewähren Personen Zugang, an deren Integrität möglicherweise Zweifel zulässig sind. Es wäre hier überaus hilfreich, wenn statt eines ständigen NEIN konkrete Vorschläge kommen würden wie die Problematik der in Privatwohnungen gelagerten Waffen gelöst, oder zumindest entschärft werden könnte. Eine wichtige und komplizierte Frage ist auch: Was geschieht mit überflüssig gewordenen Waffen? Die Frage des Verbleibs dieser Waffen stellt sich natürlich erst nach der gesetzlichen Umsetzung der von uns erhobenen Forderungen.
Wie ist die Rechtslage? Die fraglichen Waffen sind unabhängig von ihrem konkreten Gebrauchswert Eigentum des Schützen. Hier sehen wir eine gewisse Parallele zu antiken und ererbten Waffen. Der Besitzer behält, wenigstens zunächst, seine Waffenbesitzkarte. Denn schließlich will man ja niemanden enteignen. Zentraler Punkt ist dabei für uns, dass Waffen generell nicht im einsatzfähigen Zustand in der Wohnung gelagert werden dürfen, das heißt vollständig und gemeinsam mit der Munition. Denn es wäre absurd, bestimmte Waffentypen vom Schießsport auszunehmen und sie dann aber in den Wohnungen zu lagern. Hier wird es wohl auf die Anwendung zum Beispiel von Blockiersystemen hinauslaufen. Nachzudenken wäre auch, dass der Gesetzgeber eine Rückgabe dieser Waffen analog zum Einsammeln illegaler Waffen entwickelt. Da wir es aber hier mit zugelassenen Waffen zu tun haben, wäre auch eine Prämie für die Abgabe der Waffen denkbar. Anders als bislang oftmals üblich, dürften die Waffen aber nicht wieder in den Handel kommen. Sie müssten vernichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro