Frage an Claudia Roth von Wolf L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Roth,
bezüglich der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention möchte ich gerne Ihre Meinung zum Artikel 20, insbesondere zur Frage der Verwirklichung des Grundrechtes auf persönliche Mobilität, nachfragen?
Wurde diese Frage zwischenzeitlich schon einmal bezüglich der staatlichen Umsetzung in einen realen Anspruch der behinderten Menschen, in den politischen Entscheidungsgremien erörtert?
Haben Sie eine Vorstellung, wie die betroffenen behinderten Menschen aus dem verbrieften Rechtsanspruch der UN-Konvention, tatsächliche Mobilität trotz der jeweils individuellen Situation erlangen können?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Lefèvre
Sehr geehrter Herr Lefèvre,
im Wahlkampf konnte ich mich beim Besuch verschiedener Projekte und Einrichtungen erneut davon überzeugen, wie wichtig die Umsetzung der UN-Konventionen für die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist. Unsere Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, wird sich auch in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, die Aufträge, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, in deutsches Recht zu übertragen. Wir unterstützen die Absicht einiger Verbände, mit einem geeigneten Gremium die Umsetzung der Konvention auch und gerade im parlamentarischen Raum zu etablieren und zu begleiten. Ob dies in Form einer Enquete-Kommission oder eines nationalen Teilhabe-Rates geschieht, darüber ist noch zu diskutieren.
Zwar sind Barrierefreiheit (Art. 9) und Persönliche Mobilität (Art. 20 der UN-Konvention) keine eigenständigen Menschenrechte. Sie sind jedoch zentrale Prinzipien der UN-Konvention und somit erst eine Bedingung für die Teilhabe an der Gesellschaft (Art. 29, 30) sowie für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde (Art. 19).
Wir wollen, dass Menschen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Neben Barrierefreiheit und Antidiskriminierung geht dies vor allem über so genannte Nachteilsausgleiche. Leider sind diese bislang wenig bedarfsgerecht und oftmals umständlich zu beantragen. Wir wollen vorhandene Nachteilsausgleiche zusammenfassen und ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen bundeseinheitlich auszahlen. Von diesem Geld könnten u. a. Mobilitätseinschränkungen ausgeglichen werden. Ein konkreter Antrag von uns scheiterte bislang leider an den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth