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Claudia Roth
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Frage von Martin V. •

Frage an Claudia Roth von Martin V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

ich möchte mich auf die Fragen von Herrn M. B. vom 23.07.09, auf die Sie bis jetzt noch nicht geantwortet haben, und auf die von R. S. vom 03.07.09 beziehen.

1. Wie kommen Sie auf die Idee, dass die Ausweisung ausländischer Straftäter integrationsfeindlich ist? Ich teile die Meinung von Herrn Bauer!

2. Finden Sie es richtig, dass deutsche Staatsbürger, wenn auch nur unter bestimmten Umständen, ins EU-Ausland ausgeliefert werden können? In Staaten, in denen eine andere Rechtsordnung herrscht, als bei uns, vielleicht auch dann (die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage ist mir noch nicht bekannt), wenn die Strafe in Deutschland schon lang verjährt ist? Finden Sie nicht, dass man die europäische Integration auch übertreiben kann? Wir haben in der EU doch noch nicht einmal eine einheitliche Rechtsordnung!!!

mfg

Veiglhuber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Veigelhuber,

die Frage von Herrn Max Bauer haben wir vor einiger Zeit beantwortet. Da steht unter anderem:

„Es ist eine trügerische Hoffnung, bei der Bekämpfung der Kriminalität nur auf die Abschiebung bzw. Ausweisung von Personen zu setzen, die aus Sicht der deutschen Gesetzgebung als „Ausländer“ definiert werden. Die Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Gründen straffällig werden, für „Ausländer“ zu halten oder als solche behandeln zu wollen, ist eine bewusste Ignoranz der Lebensrealitäten in unserem Lande und gehört damit zu den Lebenslügen, die sich seit der Gründung der BRD hartnäckig halten. Diese Jugendlichen sind meistens hier geboren, leben in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland und kennen keine andere Heimat als Deutschland. Deshalb ist es integrationsfeindlich, familienfeindlich und menschenverachtend, diese Menschen in Länder zu schicken, die für sie in jeder Hinsicht die Fremde darstellen. Es ist integrationsfeindlich, weil von diesem Instrument das Signal ausgeht, dass Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft nicht hier hingehören und wir unsere hausgemachten Probleme lieber abschieben, statt sie zu lösen.

Selbstverständlich können rechtskräftig verurteilte Menschen nach geltender Rechtslage ausgewiesen werden. Bei Ausweisungen sind aber sowohl die Vorschriften über den besonderen Ausweisungsschutz (z. B. für in Deutschland geborene bzw. aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer; vgl. §56 AufenthG) als auch etwaige (menschen)rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse (§60 AufenthG) zu beachten. Trotz dieser gesetzlichen Einschränkungen ständig von Abschiebung und Ausweisung „ausländischer Kriminellen“ zu reden, ist reine Stimmungsmache und Wahlkampf auf Kosten derjenigen, die sich nicht mal mit ihrer Stimme dagegen wehren können.“

Was Ihre zweite Frage angeht, so haben wir eine andere Position als Sie. Um einen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu schaffen, sind wir dafür, dass die EU das Strafrecht der Mitgliedstaaten angleicht und Entscheidungen von Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend vollstreckbar macht. Es ist keine übertriebene Integration in der EU, sondern vernünftige Politik, wenn zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend effektiv und unbürokratisch zusammenarbeiten. Wichtig ist, dass Freiheit und Rechtsstaatlichkeit hierbei nicht unter die Räder kommen. Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet, das Sie hier nachlesen können:

http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/283/283854.beschluss_eurechtspolitik.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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