Frage an Claudia Roth von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
in Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 07.04.09 (Fall Morsal) haben Sie deutlich Ihr politisches Niveau wie auch Ihre Weise zu diskutieren gezeigt, was ich sehr begrüße.
Leider ist inhaltlich unklar geblieben, ob es in Ihren Augen überhaupt Gründe gibt, die für eine Abschiebung von Menschen aus Deutschland sprechen. Ich denke insbesondere an diejenigen, die in § 54 AufenthG enthalten sind.
Ich bitte also nochmals um Beantwortung der Frage:
Gibt es Fälle, bei denen Ihrer Meinung nach Menschen aus Deutschland abgeschoben werden sollten und wer wäre das dann?
Mit freundlichen Grüßen
R. Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
selbstverständlich können rechtskräftig verurteilte Menschen nach geltender Rechtslage ausgewiesen werden. Bei Ausweisungen sind aber sowohl die Vorschriften über den besonderen Ausweisungsschutz (z. B. für in Deutschland geborene bzw. aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer; vgl. §56 AufenthG) als auch etwaige (menschen)rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse (§60 AufenthG) zu beachten.
Eine Abschiebung des 24-jährigen Ahmad-Sobair Obeidi, der vom Hamburger Landgericht wegen Mordes an seiner 16-jährigen Schwester Morsal zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden ist, ist nicht möglich. Denn eine Abschiebung wäre der Vollzug einer Ausweisung. Herr Obeidi kann weder ausgewiesen noch abgeschoben werden, da es sich bei ihm um einen deutschen Staatsangehörigen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth