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Frage von Christian M. •

Frage an Claudia Roth von Christian M. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Roth,

mit großer Sorge beobachte ich heute in der Presse, dass im Zuge der Verschärfung des Waffengesetztes auch Paintball verboten werden soll.

Wie soll dieses Verbot einen künftigen Amoklauf (darum geht es ja in der ganzen Aktion) verhindern? Keiner der Amokläufer (Erfurt, Emsdetten, Winnenden) war Paintballspieler, Tim K. war ausserdem erst 17 und durfte nach bereits geltendem Gesetz auch nicht Paintball spielen.

Bei Paintball handelt es sich um eine Mannschaftsportart, und ich habe in keinem Sport bisher so eine gute Stimmung unter den Kontrahenten erlebt wie hier. Da gibt auf jedem Fußballfeld mehr Aggressionen (falls das ein Argument sein sollte).

Desweiteren wurde in Sachsen bereits versucht Paintball zu verbieten, was jedoch das Verwaltungsgericht Dresden verhinderte (Urteil vom 31.1.2007 Az. 14 K 2097/03).

Ich würde mir doch sehr wünschen, dass ich bei einem Augsburger Politiker hier Gehör finden kann, dass dieses Verbot nicht durchgesetzt wird. Denn es handelt sich hierbei um blanken Aktionismus im Wahlkampf und gaukelt der Bevölkerung nur Sicherheit vor. Denn die Ursachen für Amokläufe sind in ganz anderen Bereichen zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Moder

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Moder,

mit Ihrer Kritik am Verbot von Paint-Ballspielen haben Sie Recht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477 eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.
Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen „Sittenwidrigkeit“ von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen. Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten „Waffen“ sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.
Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, die Diskussion auf die Einführung von biometrischen Blockiersystemen zu reduzieren, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.

Wir müssen bald Wege finden zu verhindern, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der „Sportarten“ immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth

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