Frage an Claudia Lücking-Michel von Irene T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Lücking-Michel,
Das Gesetz über den Beruf des Logopäden von 1980 entspricht nicht den heutigen Anforderungen an meinen Beruf. Dies hat die Bundesregierung nach der positiven Evaluation der Modellstudiengänge (2015) im Rahmen der Modellklausel bestätigt. Die Notwendigkeit einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung ergibt sich auch aus den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an eine angemessene Patientenversorgung und der längst überfälligen Gleichstellung der deutschen Logopädinnen und Logopäden mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen europäischen Ländern. Darüber hinaus kann damit die unübersichtliche Heterogenität im Bereich der Logopädie/ Sprachtherapie mit derzeit 12 unterschiedlich ausgebildeten Berufen beendet werden.
1. Wie stehen Sie zur Forderung nach der Revision des Berufsgesetzes in der kommenden Legislaturperiode?
2. Wie stehen Sie zur Forderung nach einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung für die Berufsgruppe der Logopädinnen und Logopäden?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
CDU und CSU haben sich vorgenommen, in der Gesundheitspolitik der nächsten Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Gesundheitsfachberufe zu legen. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir die Erprobung der akademischen Erstausbildung verlängert. Hiermit sollen nunmehr auch die langfristigen Auswirkungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, die Kostenfolgen und die Auswirkungen auf das fachschulische System bei der Evaluation berücksichtigt werden. Mit den Erfahrungen aus diesen Modellvorhaben wollen wir die entsprechenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe umfassend reformieren, um diese Berufe weiter aufzuwerten und zu stärken.
Eine generelle Akademisierung der deutschen Gesundheitsberufe würde die Gruppe der zur Ausbildung Berechtigten stark reduzieren und den bestehenden Fachkräftemangel noch verschärfen. Im Rahmen der Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie haben sich CDU und CSU daher dagegen ausgesprochen, den Zugang zu den Gesundheitsberufen an eine 12-jährige Schulzeit zu knüpfen. Im Übrigen stehen die berufsfachschulisch ausgebildeten deutschen Fachkräfte ihren akademisch ausgebildeten europäischen Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich Kompetenz und Leistungsvermögen in nichts nach.
Dennoch stehen wir einer akademischen Erstausbildung für die Berufsgruppe der Logopädinnen und Logopäden als Ergänzung zur Ausbildung positiv gegenüber. Wie bereits erwähnt, haben wir uns deshalb auch dafür eingesetzt, die Erprobung der akademischen Erstausbildung zu verlängern. Damit wurde die Möglichkeit von Modellausbildungen auch an Hochschulen geschaffen. Auf dieser Grundlage können neue Ausbildungsstrukturen für diese Gesundheitsberufe erprobt werden. Dies schließt die akademische Erstausbildung ein. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Evaluierung werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden.
Freundlich grüßt Sie
Claudia Lücking-Michel