Frage an Claudia Lücking-Michel von Wilfried S. bezüglich Soziale Sicherung
Spezielle Frage zu Rente, Gesetz Rente mit 63 bei 45 Vers.-Jahren:
Mit dem Gesetz wurden nach meiner Ansicht durch schlechte handwerkliche Gesetzgebung neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Hier meine Daten: Geboren 18.4.1943, Ausbildungsbeginn und Vers.-Beginn am 1.4.1957, durchgehend versichert bis Rentenbeginn nach 49 Jahren und 11 Monaten am 1.3.2007. Nach dem Rentenrecht 14 Monate vor meinem 65. Geburtstag. Daher Rentenkürzung 14 x 0,3 % = 4,2 % pro Rentenmonat bis zum Lebensende.
Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes 63 Jahre und 45 Vers.-Jahre hätte aus Gerechtigkeitsgründen bei allen Altrentnern, die diese Bedingung auch erfüllen, die Rentenkürzung entfallen müssen. Ich möchte Sie bitten, sich gegen diese Ungerechtigkeit einzusetzen. Kann bei einer Rentenreform eine Anpassung ab Beginn des neuen Gesetzes erfolgen? Es kann doch nicht sein, dass bei einem neuen Gesetz Personen mit gleichen Voraussetzungen schlechter behandelt werden. Als traditioneller CDU-Wähler stelle ich die Frage an Sie, auch wenn das neue Gesetz von Frau Ministerin Nahles (SPD) im Schnellverfahren eingeführt wurde.
Ich freue mich auf Ihre Antwort. W. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sprechen hier eine leider klassische Stichtagsproblematik an. Die Rente mit 63 Jahren ist im Juli 2014 in Kraft getreten. Dies bedeutet: Hierbei profitieren vor allem die Jahrgänge 52/53. Da Sie bereits vor zehn Jahren in Rente gegangen sind, kommen Sie nicht in den Genuss der Rente mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren. Die SPD wollte diese Stichtagsregelung so, was ich persönlich nie verstanden habe. Ab Jahrgang 1953 steigt zudem diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente ja wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren.
Die vorgezogene abschlagfreie Rente mit 63 war , wie Sie richtig schreiben, keine Unions-Idee. Wir haben den Schwerpunkt auf Verbesserungen bei der Mütterrente gelegt, konkret die seit Juli 2014 erfolgende Anrechnung eines zusätzlichen (zweiten) Erziehungsjahres für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Der Koalitionspartner hat für diesen Verbesserungsschritt bei der Mütterrente im Gegenzug die abschlagfreie Rente mit 63 zur Bedingung gemacht, die einem nachvollziehbaren Wunsch rentennaher Jahrgänge folgt, angesichts der demografisch bedingten Notwendigkeit längeren Arbeitens aber das falsche Signal setzt.
Sollten sich ungeachtet der demografischen Herausforderung Spielräume für rentenrechtliche Verbesserungen ergeben, wird zu entscheiden sein, welche weiteren rentenpolitische Maßnahmen umgesetzt werden können. So sehe ich z.B. durchaus Handlungsbedarf bei der Erwerbsminderungsrente.
Freundlich grüßt Sie
Claudia Lücking-Michel