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Claudia Lücking-Michel
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Frage von Meltem L. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Meltem L. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Lücking-Michel,

wie positionieren Sie sich beim Thema Wildtierverbot in Zirkussen? Und warum haben Sie bislang keine Position eingenommen? Ist Tierschutz aus Ihrer Sicht irrelevant?

Mit freundlichen Grüßen
Meltem Landwehr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Landwehr,

mir liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer.

Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Komplettverbot des Zurschaustellens von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten sind allerdings vor dem Hintergrund der Berufs- und Eigentumsfreiheit der Zirkusbetreiber sowie der Tierlehrer hoch. Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, inwieweit wildlebende Tiere im Umfeld des Zirkusbetriebs artgerecht gehalten werden können. Denn auch wenn alle Auflagen erfüllt sind, entspricht die Haltung in den meisten Fällen nicht der natürlichen Lebensweise der Tiere.

Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Hier gilt es, die Situation der einzelnen Tierarten genau zu beobachten, um gegebenenfalls von der Verbotsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Diese besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden kann. Es ist unstrittig, dass der Zirkusbetrieb besondere Herausforderungen an die Haltung von Tieren darstellt, was eine gute Kontrolle durch die zuständigen Bundesländer noch wichtiger macht.

Freundlich grüßt Sie
Claudia Lücking-Michel