Frage an Claudia Lücking-Michel von Claus B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
im ZDF-Sommerinterview (gesendet im ZDF am 16.08.2015) hat Ihre Kanzlerin bemerkt, dass der Rechtsrahmen, das Dublin-Abkommen, nicht mehr gelte, und Deutschland sei von dieser Entwicklung betroffen.
Heißt dies im Umkehrschluss, dass auch der Rechtsrahmen des Schengen-Abkommens nicht mehr gilt und Deutschland davon betroffen ist, so dass es wieder zu vernünftigen Grenzkontrollen kommen kann?
Friedliche Grüße,
C. Blauer
Sehr geehrter Herr Blauer,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Flüchtlingsproblematik kann aus meiner Perspektive nicht allein national gelöst werden und bedarf europäischer Antworten. Eine gerechte und ausgeglichene Verteilung ankommender Flüchtlinge auf die europäischen Staaten muss hier unser Ziel sein. Formal hat das Dublin Abkommen noch Geltung, die "Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt [jedoch] vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt", so ein Sprecher des Bundesamtes. Langfristig kann dies natürlich keine Lösung sein.
Das Schengen-Abkommen ist von dieser Entwicklung unberührt, hat weiterhin Bestand und sollte aus meiner Sicht auch so beibehalten werden.
Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag von Entwicklungsminister Müller zur Einrichtung von Notaufnahmezentren in EU-Staaten mit Außengrenzen. Der Vorschlag des Entwicklungsministers ist jedoch nur ein Schritt von vielen notwendigen, um eine europäische Antwort zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudia Lücking-Michel