Frage an Claudia Lücking-Michel von Vitalij N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Lücking-Michel,
wie man in den Nachrichten lesen kann wurden schon wieder Millionen von Euro komplett in den Sand gesetzt. Diesmal sind es die fast nutzlosen und eher gefährlichen Grippemittel.
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/grippemittel-sargnagel-fuer-tamiflu-1.1933656
Laut DWN blieben in Deutschland Impfmittel für rund 240 Millionen Euro liegen und mussten dann kostenpflichtig entsorgt werden?
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/04/10/studie-grippemittel-tamiflu-ist-ein-placebo/
Daher die Frage ob es irgendwelche Konsequenzen geben wird, um das Geld zurück zu bekommen?
Gibt es in der Politik ev. einen internen Wettbewerb, in dem jedes Ressort darum kämpft das Steuergeld der Bürger auf eine möglichst dämliche Art und Weise zum Fenster raus zu werfen?
Wenn ich als Bürger Steuern hinterziehe, dann bekomme ich Ärger mit dem Finanzamt und den Justizbehörden.
Wenn Politiker Millionen und Milliarden komplett in den Sand setzen, dann passiert ihnen rein gar nichts.
Können Sie mir einen vernünftigen Grund nennen warum Steuergeldverschwendung immer noch nicht als Straftat gilt und Politiker komplette Narrenfreiheit genießen während sie das Vermögen der Bevölkerung vernichten?
Sehr geehrter Herr Nikel,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Bei dem Arzneimittel Tamiflu handelt es sich um ein zentral zugelassenes Arzneimittel, für das die zuständige Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die eingereichten Unterlagen bewertet und eine Zulassungsempfehlung ausgesprochen hat. Auf der Basis dieser wissenschaftlichen Beurteilung hat die Europäische Kommission die Zulassung erteilt. Nach Aussage der EMA wurden bei der Zulassungsprüfung alle publizierten und darüber hinaus unpublizierten Studien berücksichtigt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Ergebnisse der von Ihnen erwähnten Cochrane Studie bereits im Februar 2012 geprüft und mitgeteilt, dass die dort veröffentlichten Ergebnisse die derzeitige positive Nutzen/Risiko-Bewertung für Tamiflu nicht beeinflussen und insbesondere keine von der erteilten Verkehrsgenehmigung abweichende Entscheidung begründen könnten.
Wie mir zahlreiche Experten versichert haben, stellen antivirale Arzneimittel ein geeignetes Mittel dar, um während einer Influenzapandemie die Mortalität und Morbidität in der Bevölkerung zu reduzieren, bis ein für das aktuelle Influenzavirus spezifischer Impfstoff zur Verfügung steht. Die seinerzeit im Zusammenhang mit der Schweine- und Vogelgrippe verbreiteten Meldungen waren - wie Sie sich sicher noch erinnern werden - besorgniserregend. Der Bedarf an antiviralen Arzneimitteln kann im Fall einer schweren Influenzapandemie nicht mit den üblichen Vorräten und Produktionskapazitäten gedeckt werden. Daher haben die Gesundheitsressorts des Bundes und der Länder im Februar 2006 einstimmig die Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln zur Therapie des medizinischen Personals, Personals zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der erkrankten Personen mit erhöhtem Risiko für Komplikationen empfohlen. Hierzu haben der Bund und die Länder antivirale Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken bevorratet.
Die nationalen Arzneimittelzulassungsbehörden, das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut sowie die europäische Arzneimittelagentur prüfen eingegangene Anträge auf Erteilung arzneimittelrechtlicher Zulassungen bzw. Verkehrsgenehmigungen sehr detailliert. Diese Behörden erteilen nur dann eine Zulassung oder eine Verkehrsgenehmigung, wenn ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für die jeweiligen Arzneimittel belegt ist. Dies kann in öffentlichen europäischen Beurteilungsberichten (EPARs) nachvollzogen werden.
Zum Glück ist der Ausbruch einer Pandemie in Deutschland bislang ausgeblieben. Aber stellen Sie sich vor, unser Land ist auf einen flächendeckenden Ausbruch nicht genügend vorbereitet. Ist es nicht besser, wenn wir sagen können: Zum Glück ist es nicht so schlimm gekommen wie befürchtet - trotz der Kosten?
Unabhängig hiervon unterstütze ich grundsätzlich Ihren Wunsch nach mehr Transparenz über Angaben und Ergebnisse aus klinischen Prüfungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Lücking-Michel