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Claudia Lücking-Michel
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Frage von Martin F. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Dr. Lücking-Michel,

der Bundestagspräsident möchte die Legislativperiode verlängern. Könnte Sie bitte als Ausgleich eine Amtzeitbegrenzung durchsetzen. Damit auch neue Personen, mit neuen Ideen, in den Bundestag einziehen können. Und nicht immer nur die alten Eliten?

MfG

Jaden Hoch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoch,

das Parlament als einziges unmittelbar demokratische legitimiertes Verfassungsorgan bedarf der regelmäßig wiederkehrenden Legitimation durch Wahlen, damit die Staatstätigkeit insgesamt dem Volk verantwortlich bleibt.

Die Debatte um eine Verlängerung der Wahlperiode ist nicht neu. Bei der Beantwortung dieser Frage sind zwei widerstreitende Gesichtspunkte des Demokratieprinzips in einen angemessen Ausgleich zu bringen: Die Dauer der Wahlperiode muss einerseits lang genug sein, um die Funktionsfähigkeit des Parlament zu wahren. Effektive parlamentarische Tätigkeit darf nicht durch zu kurze Abstände zwischen den Wahlen erschwert werden.

Andererseits muss der für die Demokratie essentielle Legitimationsakt der Wahl in ausreichen kurzen Abständen erfolgen. Eine Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahren ist aus diesem Grund meiner Sicht durchaus bedenkenswert, wenn man sich anschaut, dass vor den Wahlen die Arbeit des Parlaments durch den Wahlkampf geprägt wird und nach der Wahl es einige Zeit braucht bis das neue Plenum wieder voll arbeitsfähig ist. Ganz aktuell haben wir ja erlebt, dass auch die Konstituierung einer neuen Regierung nach einer Wahl durchaus dauern kann. Im Vergleich: Vierzehn Landesparlamente haben in Deutschland eine fünfjährige Wahlperiode und lediglich zwei Landesparlamente eine vierjährige Wahlperiode.

Ihrer Argumentation in Bezug auf "alte Eliten" kann ich allerdings nicht folgen. Bei der Bundestagswahl 2013 sind 216 neue Abgeordnete in den Bundestags gewählt worden, dies bedeutet: 34,2 Prozent der Abgeordneten sind Neulinge im Parlament - so wie ich. Für "neue Ideen" und "neue Köpfe" scheint mir hier reichlich Platz. Daneben ist es natürlich wichtig, erfahrende Abgeordnete im Bundestag zu haben. Wer gute Arbeit leistet und von den Wählern aus diesem Grund wiedergewählt wird, sollte die Gelegenheit erhalten, sein Wirken im Bundestag fortzuführen. Als prominentes Beispiel ist hier Wolfgang Schäuble zu nennen, der seit 1972 im Bundestag sitzt und dessen Wissen und Expertise über alle Parteigrenzen hinweg hoch geschätzt wird.

Weitere Argument gegen eine Amtszeitbegrenzung: Ist eine Wiederwahl ausgeschlossen, so besteht in der dann voraussichtlich letzten Legislaturperiode für den entsprechenden Abgeordneten kein Rechenschaftszwang mehr. Und durch eine Amtszeitbegrenzung wird die Auswahl des Bürgers bei der Wahl verringert, weil bestimmte Politiker, die sich vielleicht gerade besonders bewährt haben, nicht mehr kandidieren dürfen.

Bei der jetzigen Regelung hat ja in jedem Fall der Wähler die letzte Entscheidung.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Claudia Lücking-Michel