Frage an Claudia Bögel-Hoyer von Jörn K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bögel,
am 20.9.2010 berichtete der SWR in der Sendung Report Mainz über das Projekt NORGER (http://goo.gl/BeRq):
"Überschüssige deutsche Windkraft ließe sich in norwegischen Pumpspeicherkraftwerken speichern und bei Bedarf nach Deutschland zurückholen."
Für die Umsetzung müsste das Energieministerium nur noch eine Anschlussverordnung für Seekabel erstellen. Rainer Brüderle, der zuständige Minister, sieht dafür aber keine Notwendigkeit.
Ich habe den Eindruck, das hier aktiv regenerative Energien behindert werden sollen, um das Oligopol der vier großen Energieversorger weiter zu fördern. Können Sie mir einen anderen Grund nennen, warum die notwendige Anschlussverordnung verhindert wird?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Speicherung von Windkraft in norwegischen Pumpspeicherkraftwerken“. Hiermit möchte ich Stellung dazu nehmen.
Der Hintergrund Ihres Schreibens ist Folgender: Norger hat am 3.3.2009 bei der EU-Kommission, Bundesnetzagentur und bei den norwegischen Behörden einen Antrag nach Art. 7 der EU-Verordnung 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel eingereicht. Zum Austausch von Strom aus Wind- und Wasserkraftwerken zwischen Deutschland und Norwegen plante das norwegisch-schweizerische Konsortium, die beiden Länder durch ein großes Seekabel zu verbinden. Über das Kabel soll in Zeiten niedriger Nachfrage Windenergie aus Deutschland nach Norwegen transportiert und dort in Wasserkraftwerke geleitet werden. In Spitzenzeiten erzeugen diese Kraftwerke wiederum Strom, der durch das Kabel nach Deutschland zurückgeleitet werden kann.
Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums besteht aktuell kein Handlungsbedarf entsprechend der Forderung von Norger zur Schaffung eines speziellen Regelwerks für Interkonnektoren. Das bei der Bundesnetzagentur anhängige Verfahren über eine Ausnahmegenehmigung für Norger sollte abgewartet werden. Anschließend ist zu prüfen, ob eine ergänzende gesetzliche Regelung für Interkonnektoren erforderlich wird.
Norgers Argument der Rechtsunsicherheit über die Netzanschlussbedingungen (insbesondere über die Zahlung von Baukostenzuschüssen) kann erst umfassend gewürdigt werden, wenn eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vorliegt. Erst dann lässt sich abschließend beurteilen, ob und inwiefern bereits heute durch die Entscheidungspraxis der BNetzA hinreichend Rechtsklarheit zur rechtlichen Behandlung von Interkonnektoren besteht.
Mit dem Energie- und Klimafonds hat die Koalition das größte Förderprogramm aller Zeiten auf den Weg gebracht. Bis 2050 wird das Klimaschutzziel auf 80 bis 95 Prozent angehoben. Durch die Deckelung des Klimafonds wird zudem sichergestellt, dass alle Mehrerlöse aus CO2-Emissionsrechten und Kernkraft-Gewinnen in den Fonds einfließen.
Es ist eben nicht so, dass mit dem Energiekonzept das Oligopol der vier großen Energieversorger gefördert wird. So erhalten ausnahmslos kleine Marktteilnehmer Fördermittel für den Bau hocheffizienter Kraftwerke.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bögel MdB