Frage an Clara Herrmann von Mark F. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Hermann,
Sie hatten zu Ihrem Programmpunkt "Schutz der MieterInnen" gefordert, dass die auf Landesebene zur Verfügung stehenden Instrumente endlich genutzt werden sollten, um die Umwandlung von Miete- in Eigentumswohnungen zu stoppen und die gewerbliche Nutzung zu verhindern.
Mich würde interessieren, mit welchen Instrumenten insbesondere die Umwandlung gestoppt werden kann bzw. welche Instrumente Sie durchsetzen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Freese
Sehr geehrter Herr Freese,
konkrete Instrumente auf Berliner Landesebene sind folgende:
1. Zweckentfremdungsverbotsverordnung
Diese stellt sicher, dass immer mehr Wohnungen dem Mietmarkt entzogen werden können, z.B. durch spekulativen Leerstand oder die Vermietung als Ferienwohnungen. Dazu hat die bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus auch einen Antrag gestellt ( siehe http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3847.pdf ). Rot-rot sah an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf, gegen spekulativen Leerstand vorzugehen.
2. Umwandlungsverordnung
Diese macht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig und damit beschränkbar. In Hamburg wird das Instrument genutzt. Auch hierzu haben wir im Abgeordnetenhaus eine Initiative unternommen (siehe Antrag mit der Drucksache 16/ 3848 unter http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3848.pdf ) Auch dies hat rot-rot abgelehnt.
3. Weitere Vorhaben zu Sozialwohnungen retten und gezielter Neubau finden Sie hier http://www.gruene-fraktion-berlin.de/cms/files/dokbin/382/382243.wohnen_in_berlin.pdf
4. Konsequenter Mieterschutz auf Bundesebene durchsetzen - über den Bundesrat Einfluss nehmen!
Ein entscheidender Preistreiber gerade auf dem innerstädtischen Wohnungsmarkt: Die Miete darf bei Neuvermietungen nahezu unbegrenzt steigen. Wir setzen uns dafür ein, dass Neuverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden und die Miethöhe begrenzt wird.
In laufenden Mietverhältnissen können die Mieten bislang ohne jegliche Wohnwertverbesserung alle drei Jahre um bis zu 20 Prozent erhöht werden, bis die im Mietspiegel festgelegte ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist. Wir wollen diese Kappungsgrenze deutlich absenken.
Unabhängig von bundesgesetzlichen Regelungen kann das Land Berlin schon jetzt die Mietentwicklung seiner Wohnungsbaugesellschaften steuern. Wir wollen die DEGEWO und die fünf anderen landeseigenen Unternehmen anhalten, sich bei Neuabschlüssen von Wohnungsmietverträgen innerhalb des Berliner Mietspiegels zu bewegen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Wahlprogramm im Abschnitt: „Wohnen darf kein Luxus sein - Mieterschutz stärken“ ab S. 37 unter http://gruene-berlin.de/sites/default/files/gemeinsam/Wahl2011/wahlprogramm_online.pdf
Auch in unserem Bezirkswahlprogramm finden Sie ausführliche Informationen im Abschnitt Wohnen ab S. 14 unter http://www.frieke.de/wahl_2011/4335396.html
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Herrmann