Wie stehen Sie zu einer Erneuerung des Landtagswahlgesetzes damit der Landtag bei der nächsten Wahl sich nicht übermäßig aufbläht=
Sehr geehrte Frau Holmberg,
2022 wurde ein neues Landtagswahlgesetz verabschiedet. Mit diesem neuen Gesetz könnte sich der Landtag BW überproportional auf einen XXXL-Landtag vergrößern. Dies würde schätzungsweise Kosten von 200 Mio Euro für eine Legislaturperiode verursachen. Es gibt momentan eine Initiative dieses Landtagswahlgesetz so zu gestalten, daß sich die Anzahl der Abgeordneten nicht erhöht.
Wie stehen Sie zu dieser Initiative und zur Größe des zukünftigen Landtages?
Schöne Grüße
Dietmar D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse! Ich stehe Volksbegehren generell positiv gegenüber, weil sie ein Weg sind, wie sich Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengemeinschaften in politische Prozesse einbringen können. Der Austausch, der hier entsteht, ist wichtig, um die besten Lösungen für unser Land zu finden. Insofern begrüße ich auch das Volksbegehren "Landtag verkleinern". Allerdings teile ich nicht die Einschätzungen des Initiators.
Das Landtagswahlrecht haben wir gemeinsam mit CDU und SPD modernisiert, um den Landtag jünger, weiblicher und vielfältiger zu machen. Es ist nicht unser Ziel, den Landtag zu vergrößern. Es soll bei 120 Mandaten bleiben, von denen 70 über Wahlkreise und 50 über die Listen besetzt werden. Ob sich der Landtag vergrößern wird, hängt mit dem Wahlverhalten zusammen und damit, wie viele Parteien in den Landtag einziehen. Das wäre auch beim alten Wahlrecht so gewesen.
Wenn wir die Zahl der Wahlkreise verringern, wird der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern von vor Ort darunter leiden. Damit beschreiten wir den falschen Weg – weg von der Politik des Gehörtwerdens, weg von der Bürgernähe. Vielleicht kennen Sie bereits diese Beispielrechnung: Aktuell umfasst ein Landtagswahlkreis im Schnitt rund 158.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im historischen Vergleich ist das schon ein Höchstwert, denn bei der ersten baden-württembergischen Landtagswahl umfasste ein Wahlkreis nur 95.000 Einwohner*innen.
Eine Verringerung der Wahlkreise von 70 auf 38 würde statt derzeit 158.000 künftig rund 300.000 Menschen pro Wahlkreis bedeuten. Ein Wahlkreisabgeordneter wäre dann für fast doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger zuständig, für die er oder sie vor Ort ansprechbar sein soll und für deren Interessen er oder sie sich in der Landeshauptstadt stark macht.
Weniger Wahlkreise, das bedeutet weniger Bürgernähe. Das wollen wir Landtagsgrüne nicht. Denn wir schreiben Bürgernähe groß. Ich bin mit sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern aus meiner Region im Kontakt und möchte, dass das auch so bleibt. In diesem Sinne besten Dank für Ihre Frage, denn dieser Austausch ist für mich ein essentieller Bestandteil meiner Arbeit und der Landespolitik.
Wir stehen zum neuen Wahlrecht. Und wir nehmen Ihre Hinweise ernst: Unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz hat gestern im SWR zugesagt, dass wir uns selbstverständlich mit allen demokratischen Fraktionen zusammensetzen werden, um nachzusteuern, sollte sich bezüglich der Landtagsgröße nach der Wahl 2026 zeigen, dass es Bedarf dafür gibt.
Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen
Cindy Holmberg