Werden Sie den Antrag zum Verbot der AfD durch das Bundesverfassungsgericht unterstützen?
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Für eine Überprüfung der AfD müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Verfassungsschutz entsprechend nachweisbar und gerichtsfest dokumentieren muss. Da haben wir als Parlamentarier nur wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten. Als Landtagsabgeordneter kann ich den Antrag im Bundestag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht nicht direkt unterstützen, da dies in die Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten fällt.
Die Position der CDU zur AfD ist eindeutig, wie unser Kanzlerkandidat Friedrich Merz zuletzt auf dem Landesparteitag am 29. September 2024 in Münster betont hat. Wir nutzen kontinuierlich alle parlamentarischen Mittel, um der AfD im Landtag entschlossen entgegenzutreten und ihre inhaltliche Leere offenzulegen. Nur so können wir als Abgeordnete ihre Gefährlichkeit für unsere Demokratie unmittelbar wirksam aufzeigen.
Zudem weise ich bei allen Veranstaltungen, an denen ich teilnehme, konsequent auf den rechtsextremen Charakter der AfD hin und wie inhaltslos diese Partei eigentlich ist. Ich setze mich mit allen verfügbaren Mitteln dafür ein, die AfD zu entlarven, auch wenn unsere Handlungsspielräume in dieser Hinsicht leider begrenzt sind.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Sollte das nicht der Fall sein, dann gerne noch mal melden. Sie können mir auch jederzeit gerne direkt Fragen stellen. Sie erreichen mich unter: christos.katzidis@landtag.nrw.de oder kontakt@christos-katzidis.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Katzidis MdL