Werden Bürgerinnen und Bürger ebenfalls mit einer Fluthelfermedaille ausgezeichnet?
Sehr geehrter Herr Katzidis,
sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben im vergangenem Jahr bei der Bewältigung der Flutkatastrophe tatkräftig unterstützt. Viele dieser Bürgerinnen und Bürger gehören jedoch nicht den Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder der Polizei an.
Angehörige der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen sowie der Polizei wurden für Ihre Tatkraft geehrt und haben eine Medaille erhalten. Angehörige des THW haben bisher beispielhaft für „einen“ Fluthilfeeinsatz drei Auszeichnungen erhalten:
Einen THW-Erinnerungscoin, die „Feuerwehr- und Katastrophenschutz Einsatzmedaille“ des Landes NRW und die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ des Bundes.
Ich frage daher an, ob sowie wie und wann die restlichen Helferinnen und Helfer wertgeschätzt werden?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig. Dort können Vorschläge eingereicht werden, die dann geprüft werden. Unser Ministerpräsident Hendrik Wüst hat bereits die Rettungsmedaille an Personen überreicht, die während der Katastrophe Menschenleben gerettet haben.
Nachfolgend die Erreichbarkeit der zuständigen Referatsleiterin in der Staatskanzlei, sofern Sie Vorschläge einreichen oder weitere Informationen haben möchten:
Frau Heidi Müller, Referatsleiterin I 5 „Bundesverdienstorden, Auszeichnungen, Ehrenamt“
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: 40190 Düsseldorf, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 837 1411
E-Mail Heidi.Mueller@stk.nrw.de
https://www.land.nrw/orden-preise-ehrenzeichen
Konkrete Vorschläge können Sie auch direkt per Mail an die Staatskanzlei richten:
E-Mail: ordensanregungen@stk.nrw.de
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Falls nicht können Sie sich natürlich jederzeit noch mal gerne melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Katzidis MdL