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Antwort von Christoph Strässer
SPD
• 02.03.2010

(...) Leider muss ich auch Ihrer Einschätzung zustimmen, dass das Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls nicht ausreichen wird, die Handlungsfähigkeit des EGMR in Zukunft so zu stärken, dass er erfolgreich weiterarbeiten kann. Daher bedarf es der Zusammenarbeit aller Staaten und Akteure, diese Situation schnellstmöglich zu verändern und dem Gerichtshof alle notwendigen Mittel zu verleihen, welche er für einen nachhaltigen und effektiven Menschenrechtsschutz benötigt. (...)

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