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Christoph Strässer
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Frage von Svenja E. •

Frage an Christoph Strässer von Svenja E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Strässer,

laut "Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt" wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Beispiele sind das Kürzen von Schnäbeln bei Hühnern und Puten, bei Ferkeln das Abschneiden der Schwänze, bei Rindern das sogenannte Enthornen. All das ohne Grund, außer Profit, denn so verhindere man, so die Landwirte, dass die Tiere sich gegenseitig verletzen. Die Tiere verletzen sich aber nur gegenseitig, weil sie in viel zu großen Gruppen in viel zu kleinen Ställen gehalten werden.

Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Elbers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Elbers,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Haltungseinrichtungen mit nahezu 40.000 Plätzen für Geflügel und 6000 Plätzen für Schweine sind besonders in den Flächenländern wie NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern keine Seltenheit mehr.

Besonders Geflügelfleisch ist aufgrund seines niedrigen Preises äußerst beliebt. Eine hohe Nachfrage und die starke Konkurrenz in der Fleischproduktion im In- und Ausland führen zu einem Preisdruck und damit zu sinkenden Produktionskosten. Dies geht letztlich zu Lasten der Arbeitnehmer, zu Lasten von Natur und Umwelt und nicht zuletzt auf Kosten der Tiere.

Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der klare Regelung für die weitere Entwicklung der Intensivtierhaltung fordert. Die Regierungsfraktionen haben diesen Antrag leider abgelehnt. Wir greifen damit die Wünsche vieler Verbraucherinnen und Verbraucher auf und schaffen eine größere Akzeptanz für die landwirtschaftliche Tierhaltung in der Gesellschaft.

Um die Verletzungsgefahr bei den Tieren in der Intensivtierhaltung so gering wie möglich zu halten, werden Schnäbel gekürzt, Schwänze kupiert, Rinder enthornt. Dies sind Eingriffe, die den Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zufügen, zumal beispielsweise das Enthornen von Rindern ohne Betäubung erfolgt.

Wir wollen, dass das Tierschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass solche Eingriffe zukünftig nicht mehr erlaubt sind.

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere artgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden müssen. Um dies zu gewährleisten, wollen wir die Forschung und Entwicklung zur artgerechten Haltung stärken und damit einhergehende Tierschutzindikatoren entwickeln. Haltungssysteme für Tiere sollen dann nach diesen Indikatoren entwickelt, beurteilt und zugelassen werden (Tierschutz-TÜV).

Die Besatzdichte und die Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen sind in Bundesimmissionsschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt.

Wir fordern eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, um die Haltungsbedingungen für die Tiere, insbesondere das Platzangebot, zu verbessern. Nutztiere, die noch nicht in die Verordnung mit aufgenommen sind (z.B. Kaninchen, Puten und Gänse) sollen mit aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer