Sehr geehrter Herr Plett, auch wenn kein Landtagsthema. Wieso sollen Pensionäre eine Inflationsausgleichsprämie (3.000,00 Euro) Rentner ab nicht? Ist das gerecht. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Sehr geehrter Herr K.
im April d.J. wurde sich auf eine Tariferhöhung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine prozentuale Erhöhung von 5,5 Prozent ab dem kommenden Frühjahr geeinigt. Hinzu kommt eine gestückelte „Inflationsausgleichsprämie“ in Höhe von 3.000 Euro. Diese Prämie erhalten – im Gegensatz zu Rentnerinnen und Rentnern – auch Pensionärinnen und Pensionäre, also Beamtinnen und Beamte im Ruhestand. Grund dafür ist, dass Pensionärinnen und Pensionäre während ihres Berufslebens nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben, sondern ihr Ruhegehalt aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt wird. So machen sich nicht nur Tariferhöhungen für Beamtinnen und Beamte auch direkt bei den Pensionen bemerkbar, sondern sie sind auch für die Prämie berechtigt. Wieviel Geld Pensionärinnen und Pensionäre erhalten, ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach dem persönlichen Ruhegehaltssatz. Dieser liegt nach 40 Jahren in Vollzeit bei max. 71,75 Prozent des Gehalts der letzten zwei Jahre vor der Pensionierung, die Höchstsumme der Inflationsausgleichsprämie liegt dann bei EUR 2152,50.
Bei rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland und 3.000 Euro pro Empfänger wären das 63 Milliarden Euro – eine Summe, die der Bundeshaushalt nicht so einfach hergibt.
Dies ist eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Rentnerinnen und Rentnern. Gerecht wäre es an dieser Stelle, alle im Ruhestand befindlichen Personen gleichermaßen mit der Inflationsausgleichsprämie auszustatten. Dies übersteigt aber nach meiner Auffassung die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens.