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Christoph Lehmann
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Frage von Matthias B. •

Frage an Christoph Lehmann von Matthias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lehmann,

1. wie halten Sie es mit dem Doppelgebot zum Schutz und zur Achtung von Menschenwuerde fuer alle staatliche Gewalt in Hinblick auf unsere oestlichen Nachbarn? Die Berliner Agrarfakultaet hatte sich vor gut 50 Monaten, im Mai 2002 erklaert und entschuldigt fuer NS-Zwangsarbeit und Voelkermord fuer 25 bis 50 Mio Mittel- und Osteuropaeer im Rahmen damals hochmoderner Raumplanung, siehe http://www.agrar.hu-berlin.de/fakultaet/history/gpo/020528.htm
Diese wichtige und troestliche Erklaerung ist aber leider noch nie offiziell nach Warschau, Lublin, Prag, Minsk und Moskau uebermittelt worden. Sie sind immerhin Jurist und sichtbar wissenschaftlich qualifiziert. Ich frage mich angesichts des parlamentarischen Berliner Desinteresses, ob polnische und russische Zivilisten wirklich als vollwertige Menschen gelten oder nicht.

2. Frage zu Transparenz von Behoerden: In Charlottenburg, Hardenbergstr. 29 a, gab es fruher eine Archivalien- und Beutekunstsammelstelle der SS und des Auswaertigen Amtes. Angesichts der vollstaendigen Zerstoerung von etwa 400 Museen im ns-besetzten Russland und der Sowjetunion waehrend des Krieges hatten wir den Vorschlag einer mehrsprachigen Kennzeichnung dieses historischen Ortes an die Stiftung Topographie des Terrors und das Museum Berlin-Karlshorst gerichtet. Beide Institutionen haben nicht geantwortet (der Petitionsausschuss sah auch keinen Rechtsanspruch auf eine Beantwortung einer einfachen Buergerfrage von Seiten des Museums Berlin-Karlshorst). Wie stehen Sie inhaltlich zum Vorschlag der oeffentlichen mehrsprachigen Kennzeichnung dieses Ortes, und teilen Sie die Position des Petitionsausschusses, wonach kein Anspruch auf die Beantwortung einer Buergerfrage besteht bzw. inhaltlich indirekt auch die vollständige Zerstoerung von 400 Museen samt Depots als irrelevant eingestuft wird?

Ich bin Agraringenieur und wie Sie Mauerjahrgang 1961. Im Moment sind die 5 Parteien im AGH fuer mich nicht mehr waehlbar.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burchard,

wenn man sich für etwas entschuldigt - selbstverständlich auch für Zwangsarbeit - sollte die Entschuldigung selbstverständlich auch beim Adressaten ankommen. Tut sie dies nicht, so besteht immer die Gefahr, dass die Entschuldigung nicht ernst genommen wird.

Zur Hardenbergstr. Kann ich inhaltlich wenig sagen. Insbesondere kann ich nicht beurteilen, ob der Ort historisch bedeutsam genug war, um die Anbringung einer Gedenktafel zu rechtfertigen. Auch mit solchen Kennzeichnungen sollte man nicht inflationär umgehen. Ich werde versuchen, mich sachkundig zu machen. Allerdings gehört es für mich schon zum ordentlichen Umgang mit anderen Menschen, auf Eingaben, Vorschläge und Anregungen auch inhaltlich zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christoph Lehmann