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Christoph Gensch
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Frage von Jens B. •

Frage an Christoph Gensch von Jens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gensch,

ich würde Sie bitten Stellung zu folgenden Fragen zu nehmen:

1.) Sprechen Sie sich für oder gegen eine Herabsetzung des Wahlalters (aktiv) auf 16 Jahre für Kommunalwahlen aus?
2.) Sprechen Sie sich für oder gegen eine Herabsetzung des Wahlalters (aktiv) auf 16 Jahre auf Landesebene aus?
3.) Wie begründen Sie ihre Entscheidung?
4.) Streben Sie eine Gesetzesinitiative an oder würden diese unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
J. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bartlog,

Ihre Fragen zum Jugendwahlrecht beantworte ich wie folgt:

Zur Zeit befürworte ich eine Herabsetzung des Wahlalters weder bei Kommunalwahlen noch bei Wahlen auf Landesebene.

Ich sehe darin keinen Anreiz, einer möglichen Politikverdrossenheit der Jugendlichen entgegenzuwirken und ihnen einen Anlass zu geben, sich aktiver mit Politik zu befassen. Eine bloße Herabsenkung des Wahlrechtes schafft hier keine Abhilfe. Weniger die Hälfte der betroffenen Jugendlichen hat denn auch in mehreren Studien angegeben, dieses Wahlrecht zu wünschen.

Ich bin der Auffassung, dass sich die Politikverdrossenheit besser bekämpfen lässt, wenn den betroffenen Jugendlichen besser zugehört wird und ihre Probleme ernst genommen werden. Gerade bei Themen, welche die Jugendlichen direkt betreffen, wird oft zu wenig getan, sei es infolge Lehrermangels, Unterfinanzierung der Universitäten oder auf kommunaler Ebene beispielsweise durch das Fehlen eines Jugendzentrums. Jugendlichen sollte konkret die Chance gegeben werden, neue und innovative Spielräume für junge, kreative Ideen zu gestalten und zu entwickeln und sich damit in politische Prozesse einzubinden.

Insgesamt müssen für Jugendliche außerhalb von Parlamenten bessere Möglichkeiten zur politischen Beteiligung geschaffen werden. Diese sollten Anreize bieten, sich in die Gemeinschaft einzubringen, denn nur so kann der steigenden Politikverdrossenheit etwas entgegengesetzt werden. Dies ist deutlich arbeitsaufwändiger als die Herabsetzung des Wahlalters. Allerdings kann hierdurch tatsächlich etwas bewirkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Gensch

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