Frage an Christoph Erdmenger von Juliane B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Erdmenger,
wie stehen Sie zum Sanktionsparagraphen 31 SGB II, zu dem aktuell auch eine Petition
bei www.bundestag.de läuft?
Mit herzlichen Grüßen
Juliane Bialek
Sehr geehrte Frau Bialek,
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Sanktionsparagraphen müssen teilweise abgeschafft, mindestens jedoch grundsätzlich überarbeitet werden. Ich setze mich perspektivisch dafür ein, ein Grundeinkommen einzuführen, bei dem nur noch das eigene Einkommen angerechnet wird.
Die schematische Fallbearbeitung in den Jobcentern mittels EDV-Masken muss einem qualifizierten, individuellen und umfassenden Fallmanagement weichen. Die große Koalition aus SPD und CDU/CSU hat das Fordern zulasten des Förderns in den Vordergrund gestellt und die Sanktionen deutlich verschärft. Sowohl Scheinangebote zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft als auch Sanktionsandrohungen und -automatismen darf es in Zukunft nicht mehr geben. Wir wollen weg von der Unkultur des Misstrauens und des Sanktionierens. Dafür müssen Hilfebedürftige und ihre Angehörigen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in ihren Rechten gestärkt werden.
Die Hilfebedürftigen müssen zukünftig das Recht haben, zwischen Maßnahmen zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Auf dieses Recht müssen sie im Erstgespräch hingewiesen werden.
Eigene Vorschläge der Hilfebedürftigen müssen Priorität in der Hilfeplanung haben. Die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement muss anerkannt werden.
In Zukunft sollen Hilfebedürftige die Möglichkeit haben, den persönlichen Ansprechpartner auf ihren Wunsch einmalig zu wechseln .
Bei allen Trägern des SGB II sollen unabhängige Ombudsstellen eingerichtet und finanziell abgesichert werden, die in Konfliktfällen zwischen Hilfebedürftigen und Trägern vermitteln.
Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Vorschlägen der Einzelnen nicht Rechnung getragen und besteht keine Wahl zwischen verschiedenen Förderangeboten, dürfen keine Sanktionen verhängt werden ( Sanktionsmoratorium ).
Widerspruch gegen die Verhängung einer Sanktion muss in Zukunft aufschiebende Wirkung haben.
Mit besten Grüßen
Christoph Erdmenger