Was unternimmt die CDU um eine Absenkung der Nivellierungssätze für die Grundsteuer durch die Landesregierung zu erreichen?
Nach der Erhöhung der Hebesätze in 2023 und mit der ab dem Jahr 2025 anstehenden
Neubewertung der Grundstückswerte und den damit zu erwartenden höheren
Messbeträge, bei gleichzeitigem Ausbleiben einer Anpassung der Nivellierungssätze nach
unten, wäre es naiv zu glauben, dass die Kommunen ihre aktuellen Hebesätze absenken
und damit auf höhere Grundsteuereinnahmen verzichten.
Insofern halte ich es für geboten, dass die Landesregierung die Höhe der Nivellierungssätze hinterfragt
und nicht noch weiter abwartet, sondern unverzüglich gegensteuernde Maßnahmen in die Wege leitet.
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zum neuen Kommunalfinanzausgleich im November 2022 hat die CDU-Landtagsfraktion mit einem Änderungsantrag wesentlich niedriger Nivellierungssätze bei der Grundsteuer B gefordert siehe: 4771-18.pdf (rlp.de)
Nachdem sich im letzten Jahr schon abgezeichnet hatte, dass der neue kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz gescheitert ist, haben wir mit einem erneuten Gesetzesentwurf nochmals die Thematik in den Landtag eingebracht. siehe: 7536-18.pdf (rlp.de)
Leider hat die Ampelregierung unsere Anträge jeweils abgelehnt.
Weiterhin fordern wir seit Jahren eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen, gerade um ungerechtfertigte Steuererhöhungen zu vermeiden.
Bzgl. der Umsetzung der Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 plädieren wir für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuer. Das beinhaltet die Erwartungshaltung, dass die Kommunen Hebesätze festlegen, die in der Gesamtheit der Grundstückseigentümer die gleiche Belastung hervorruft, wie vor der Reform. Dabei ist klar, dass eine Aufkommensneutralität nur in der Gesamtheit berücksichtigt werden kann. Wegen des komplett neuen Bewertungssystems der Grundsteuer wird es auf jeden Fall Gewinner und Verlierer geben.
Letztendlich hat aber jede Kommune eigenverantwortlich eine Entscheidung über die Höhe der Hebesätze zu treffen. Wir hätten uns erwünscht -und haben das auch gefordert-, dass die Landesregierung transparent für jede Gemeinde offenlegt, welcher Hebesatz für eine aufkommensneutrale Erhebung erforderlich wäre. Leider folgt Rheinland-Pfalz dem guten Beispiel von Nordrhein-Westfalen hierbei nicht, die ein entsprechendes Internettool für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt hat.
Wir werden uns auch weiterhin für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen einsetzen, um dadurch die Grundlagen zu schaffen, kommunale Steuererhöhungen zu vermeiden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Reichert
Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz