Frage an Christine Seer von Oliver H. bezüglich Familie
Sehr gehrte Frau Seer,
ich habe mich grundsätzlich erst einmal darüber gereut, dass Sie geantwortet haben. Bedauerlicherweise sind Sie mit keinem Wort auf Ihre Position zu dem Referenzentwurf eingegangen, vielleicht war meine Anfrage zu undeutlich, daher noch einmal:
Im Referenzentwurf zum neuen Unterhaltsrecht wird vorgeschlagen daß eine Mangelfallberechnung eines Unterhaltspflichtigen korrekturbedürftig ist, wenn nach dem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete Zweitfamilie auch unter Berücksichtigung des Selbsterhalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat.
Eine Zweitfamilie hat kein gutes Einkommen und ist auch sozial schlechter gestellt!
Eine völlig unbeteiligte Person (hier meist die Zweitfrau) wird somit für die Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen mit einberechnet wird.
Eine Zweitfrau muss auch mit Kind arbeiten gehen, da sonst die Zweitfamilie nicht zu finanzieren ist.
Warum wird den Erstfrauen nicht zugemutet auch mit Kleinkind arbeiten zu gehen? Selbst in der Grundschule wird sie noch von Staat und ehemaligem Ehepartner finanziell unterstützt.
Wie stehen Sie zu dieser Ungerechtigkeit und wie gedenken Sie das zu ändern?
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Höfgen
Sehr geehrter Herr Höfgen,
solange wir noch nicht soweit sind, dass jeder der Partner auch nach einer Trennung für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann, ist es notwendig, dass der Stärkere der beiden Ex-Partner für den Schwächeren einsteht. Nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip wird zuerst der Ex-Partner für den Unterhalt herangezogen. Erst wenn das nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. In den betroffen Zweit-Familien mag das von Fall zu Fall Härten bedeuten. Ich kann mich allerdings nicht Ihrer Meinung anschließen, dass eine Zweit-Familie generell kein gutes Einkommen habe und generell sozial schlechter gestellt sei. Man darf nicht Erst-Ehepartnerin gegen Zweit-Ehepartnerin rechnen. Ich bin der Meinung, dass wenn man in einer Partnerschaft Verantwortung füreinander eingegangen ist, dies auch noch gelten muss, wenn die Ehe schief gegangen ist. So bitter das manchmal für den Unterhaltsleistenden ist.
Wie schon in meiner ersten Antwort gesagt: Wir brauchen gesellschaftliche Veränderungen, damit jeder Partner unabhängig vom anderen Partner leben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Seer