Frage von Manfred P. • 25.10.2011
Antwort von Christine Lambrecht SPD • 10.11.2011
(...) Zum Grundsicherungsbedarf nach dem SGB XII gehören auch die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Zu den Unterkunftskosten zählen bei Mietern die Miete und die Nebenkosten. (...)