Frage an Christine Kamm von Rudolf D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kamm,
Wie stehen Sie und die bayerischen Grünen zur E-Zigarette, der alternativen Art des Rauchens? Nahezu alle Raucher, die nun die E-Zigarette benutzen berichten über verbesserte Gesundheit dadurch, daß eben kein Rauch und kein Feinstaub mehr in der Lunge abgelagert wird.
Dennoch ist Ihre Partei, ehemals eine die für Freiheit stand, Vorreiter im Kampf gegen die E-Zigarette. Ein Erfolg würde zwar Ihre Parteifreundin Marianne Tritz (Sprecherin des Verbandes der Zigarettenindustrie) freuen, weil dann ein sehr großer Teil der etwa 2Millionen Dampfer wieder zur Zigarette greift, aber das Ganze auf der Grundlage, daß es vielleicht gesundheitsschädlich sein könnte zu verbieten, ist wohl ein klein wenig übertrieben.
Wir wissen, daß Rauchen gesundheitsschädlich ist, merken vor allem seit wir dampfen, wie sehr uns das Rauchen geschadet hat. Aber wir wollen nicht aufhören. Wir wollen in Stresssituationen, zur Entspannung und aus Gewohnheit weiterhin zur "Zigarette" greifen. Wir sind bereit, das Risiko von Spätfolgen einzugehen, die aber beim jetzigen Stand mit Sicherheit nicht so groß sind, wie beim Rauchen. Wenn wir die Begründung betrachten, die zum Verbot der E-Zigarette führen soll, so ist das eine Allzweckwaffe, die für viele Lebensmittel und Genußmittel gilt. Spätfolgen durch Fett? Grillfleisch? Alkohol? Soll das dann alles als Arzneimittel betrachtet werden, für das es mangels Heilwirkung keine Apothekenzulassung gibt?
Sehr geehrter Herr Domes,
es freut mich, dass Sie sich für unsere Position bezüglich der E-Zigarette interessieren.
Wir sprechen uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht grundsätzlich für ein Verbot der E-Zigarette aus. Allerdings weisen wir ganz klar auf die Risiken deren Konsums hin.
Nach einer Studie des BfArM (Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte) ist die E-Zigarette klar als Arzneimittel einzustufen und verschreibungspflichtig. Ein Verstoß, also der offene Verkauf, wäre somit illegal und strafrechtlich nach § 96 Abs. 5 AMG zu verfolgen. Die Firmen, die E-Zigaretten verkaufen, weisen diese selbst als Heilmittel gegen Tabak-/ und Nikotinsucht aus. Denkbar ist daher, sie als Arzneimittel einzustufen und somit als verschreibungspflichtig.
Zudem störe ich mich an der mangelnden Aufklärung der VerbraucherInnen. Sicherlich bemühen Sie sich, Ihrem Körper etwas Gutes zu tun, indem Sie versuchen, sich vom Rauchen loszulösen.
Wenn Sie aber deswegen zur vermeidlich „gesünderen Variante“ der E-Zigarette greifen wollen, sollten Sie berücksichtigen, dass neben einer verlässlichen Langzeitstudie auch detaillierte Informationen über die Wirkung von Proylenglykol, dem Stoff, der zu 90% beim Zug an der E-Zigarette konsumiert wird, fehlen. Zu beachten ist zudem, dass die FDA (Food and Drug Administration) in einigen Kartuschen krebserregende Stoffe wie Nitrosamine feststellen konnten. Außerdem ist in einer Mitteilung der Bundesregierung nachzulesen, dass durch den Genuss der E-Zigarette die oberen Atemwege gleichsam wie die Augen akut gereizt werden, auch kann es zur Verengung der Atemwege nach bereits 5 Monaten Konsum kommen.
Die aber wohl interessanteste Studie für Sie dürfte von den Universitäten Genf und Auckland durchgeführt worden sein. Bei den Tests wurden erstmals „richtige“ Raucher (also nicht ursprüngliche Nicht-Raucher) unter realen (also nicht Labor-) Bedingungen getestet. Hierbei wurde eindeutig festgestellt, dass der Cotinin-Spiegel, der sich durch Nikotinablagerungen erhöht, bei der E-Zigarette ähnlich hoch ist, wie bei der „normalen“ Zigarette. Kurz gesagt: Zigarette und E-Zigarette haben bezüglich des Nikotins nach dieser Studie eine vergleichbar schädliche Wirkung auf den Körper.
Meiner Meinung nach gibt es bisher zu wenig verlässliche Studien, die die Wirkung der Inhaltsstoffe der E-Zigarette erforschen, als dass man daran denken könnte, sie zum freien Verkauf freizugeben.
Auch fehlt in diesem Zusammenhang die Aufklärung der Bevölkerung - oder war Ihnen die obige Studien bekannt?
Sie sprechen außerdem an, dass wie als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ehemals für Freiheit standen. Diese Grundsätze verfolgen wir nach wie vor, Freiheit geht jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit anderer. Somit weise ich den Vorwurf, die E-Zigarette würde auf Grund von Interessen bei Steuereinnahmen oder Arbeitsplätzen in der Tabakindustrie nicht gefördert werden, zurück.
Wir treten nicht für ein Verbot der E-Zigarette ein, wir wollen sie jedoch - zumindest bis langfristige Studien verlässliche Ergebnisse liefern - als verschreibungspflichtiges Arzneimittel einstufen.
Dies dient nicht nur dem Schutz der bereits rauchenden Bürger, sondern auch und vor allem derjenigen, die neu zur E-Zigarette greifen sollen, und der Menschen und Kinder in der Umgebung der Rauchenden.
Um gesundheitliche Spätfolgen zu vermeiden, raten wir von der E-Zigarette als Substitutionsmittel ab. Langfristig gesehen ist eine Therapie eindeutig die gesündere und günstigere Variante, um sich vom Rauchen zu entwöhnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Kamm