(...) wie Sie wissen, sind für den Vollzug der Maßregeln in psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten (Maßregelvollzug) in Bayern die Bezirke zuständig. Sie bedienen sich zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe ihrer Bezirkskrankenhäuser. (...)
(...) Im Gegensatz zum Strafvollzug dient der Maßregelvollzug der Besserung und Sicherung der untergebrachten Personen. Die Unterbringung psychisch kranker Straftäter hat daher in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erfolgen, das nicht über „Zellen“, sondern über (Patienten-) Zimmer verfügt. (...)
Sehr geehrter Herr Langenstück,
(...) Die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit beschränkt sich auf die Krankenhausförderung und die Krankenhausplanung. Das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG) sieht keine staatliche Aufsicht über Krankenhäuser vor. Das vom Klinikträger betraute Personal ist für die medizinischen Behandlungsabläufe und angewendeten Therapien verantwortlich. (...)
(...) Meine Ausführungen zur Praxis der Zimmerkontrollen im bayerischen Maßregelvollzug haben sich daher nicht ausschließlich auf das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, sondern auf alle Maßregelvollzugskrankenhäuser in Bayern bezogen. In einigen dieser Krankenhäuser erfolgen die Zimmerkontrollen auch durch Sichtfenster in den Zimmertüren. (...)