Frage an Christine Haderthauer von Sina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Christine Haderthauer
Zur Frage von Frau U. P. hinsichtlich der nächtlich, alle 2 Stunden stattfinden Kontrolle von Herrn Mollath antworten Sie am 16.04.2013:
„bei konkret suizidgefährdeten Patientinnen und Patienten wird selbstverständlich auf ärztliche Einzelanordnung eine intensive und gegebenenfalls auch lückenlose Überwachung durch die Beschäftigten durchgeführt, die unter Umständen sogar auch auf dafür entsprechend ausgestatteten Stationen oder in entsprechend ausgestatteten Zimmern eines Maßregelvollzugskrankenhauses zum Wohl der oder des Betroffenen erfolgen muss.
Im Übrigen können auch Zimmerkontrollen angeordnet werden, bei denen sich die Beschäftigten des Maßregelvollzugskrankenhauses davon zu vergewissern haben, ob die Patientinnen und Patienten anwesend sind […] ob sich im Zimmer unberechtigt weitere Personen aufhalten“
http://www.abgeordnetenwatch.de/christine_haderthauer-512-11219--f375542.html#q375542
Zum einen findet sich auch im letzen öffentlich zugänglichen Gutachten von Herrn Dr. Leipziger kein Anhaltspunkt für eine Suizidgefährdung von Herrn Mollath.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf
Zum anderen verstehe ich nicht, was Sie mit Ihrer Aussage meinen:
„ob die Patientinnen und Patienten anwesend sind […] ob sich im Zimmer unberechtigt weitere Personen aufhalten“?
Bisher ging ich davon aus, ein Maßregelvollzugskrankenhaus sei vergleichbar einem Gefängnis, mit entsprechenden Sicherheitstüren, abgeschlossenen Stationen und verschließbaren Zellen?
Wohin also sollen dann Patientinnen und Patienten in der Nacht verschwinden bzw. wo sollen unberechtigte Personen in der Nacht herkommen?
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Sina Berg
Sehr geehrte Frau Berg,
der Maßregelvollzug in Bayern ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auf die therapeutischen Bedürfnisse und die jeweiligen Sicherheitsanforderungen der einzelnen Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Dabei sind die der Unterbringung zugrunde liegenden Erkrankungen und Straftaten sowie der aktuelle Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten und die von Ihnen ausgehende Gefährdung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund gibt es in den Maßregelvollzugseinrichtungen Stationen mit unterschiedlichen Sicherheitsstufen, von den Aufnahmestationen über die weiterführenden Stationen bis zu den Entlassstationen. Diese Stationen verfügen demnach auch über einen unterschiedlichen Sicherheitsstandard, so sind die Entlassstationen im Gegensatz zu den Aufnahme- und weiterführenden Stationen zum Beispiel meist nicht abgeschlossen. Je nach der notwendigen Sicherheitsstufe einer Station kann auch der Bedarf bestehen, die untergebrachten Personen nachts in ihren Zimmern einzuschließen. Bei der Mehrheit der Stationen erfolgt jedoch nachts kein Einschluss, so dass sich die Patientinnen und Patienten auch nachts auf der Station grundsätzlich frei bewegen können.
Im Gegensatz zum Strafvollzug dient der Maßregelvollzug der Besserung und Sicherung der untergebrachten Personen. Die Unterbringung psychisch kranker Straftäter hat daher in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erfolgen, das nicht über „Zellen“, sondern über (Patienten-) Zimmer verfügt. Das heißt zudem, dass sich die Behandlung der Patientinnen und Patienten nach ärztlichen Gesichtspunkten richtet. Diese sollen, soweit möglich, geheilt oder deren Zustand so weit gebessert werden, dass sie für die Allgemeinheit nicht mehr gefährlich sind. Dieser gesetzliche Auftrag spiegelt sich auch in den Unterbringungsbedingungen wider, die sich an dem konkreten Einzelfall zu orientieren haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer